Folgen der zahlreichen Verspätungen Zahl der Klagen gegen Airlines steigt

Berlin · Die Klageflut gegen die Airlines aufgrund der vielen Verspätungen hat Folgen: der Richterbund sieht die Amtsgerichte überlastet. Und das Geschäft der Passagierrechteportale floriert.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Oliver Berg

Die Zahl der Klagen gegen Fluggesellschaften wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge ist dramatisch gestiegen. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes gingen bei den Amtsgerichten, die für die 15 größten Flughäfen zuständig sind, von Januar bis August mehr als 50.000 Klagen ein. Für das Gesamtjahr 2019 rechnen die vom Verband befragten Gerichte mit mehr als 90.000 Verfahren - das wäre eine Verdopplung der Fälle gegenüber dem Vorjahr.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, sieht das kritisch. "Die Amtsgerichte beklagen extreme Belastungen, die insbesondere die Geschäftsstellen treffen", sagte er. "Zwar handelt es sich bei Fluggastfällen häufig um Bagatellverfahren, die sich unstreitig erledigen lassen. Teilweise werden die Streitigkeiten aber mit zunehmender Härte geführt."

Insgesamt waren mehr als 700.000 Passagiere betroffen

Ein Grund für die Zunahme der Klagen ist, dass es weiterhin massenhaft Verspätungen und Flugausfälle gibt. Zwischen Juni bis Ende August fielen laut dem Fluggastportal "EUclaim" von und nach Deutschland 5045 Flüge aus, 2011 Flüge verspäteten sich um mehr als drei Stunden. Zusammengenommen waren mehr als 700.000 Passagiere betroffen. Der zweite Grund für die Klagewelle ist, dass Airlines häufig eine Entschädigung verweigern, indem sie auf angeblich höhere Umstände für eine Verspätung verweisen. "Das ist eher die Regel als die Ausnahme", sagt Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale NRW. Und drittens treibt es die Zahl der Klagen hoch, dass immer mehr Verbraucher ihre Beschwerden an Passagierrechteportale wie "Flightright" oder "Fairplane" übergeben. Die bieten an, den Rechtsstreit mit der Airline gegen eine Gebühr von meist 30 Prozent der Entschädigungssumme zu übernehmen. Die Klagen werden dann im Fließbandverfahren abgewickelt - ein lukratives Geschäft.

Eine EU-Verordnung regelt, dass EU-Airlines für selbstverschuldete Verspätungen von mehr als drei Stunden zwischen 250 und 600 Euro zahlen müssen, wenn der Flug in einem EU-Land gestartet oder gelandet ist.

Das Geschäft der Portale floriert. 2018 waren laut Richterbund bei Zivilgerichten rund 44.500 Verfahren zu Reiseverträgen anhängig. Für 2019 rechnet allein das Amtsgericht Düsseldorf mit mehr als 20.000 Klagen. Das ist der Spitzenwert. Frankfurt folgt mit rund 15.000 erwarteten Verfahren, Köln mit mehr als 10.000. Rebehn rechnet nicht mit einer Trendwende.

Dabei haben Kunden auch noch andere Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen - und das ohne Abzüge der Rechtsdienstleister. Mit der soeben gestarteten Flugärger-App der NRW-Verbraucherzentrale können sie selbst prüfen, ob sie entschädigungsberechtigt sind. Dann lässt sich über die App eine Mail an die Fluggesellschaft mit der Entschädigungsforderung schreiben. Und wenn die Airline die Zahlung verweigert, kann per App die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin eingeschaltet werden. 11.800 solcher Fälle landeten zwischen Januar und Juni 2019 bei der SÖP. In 90 Prozent der Fälle akzeptierten Verbraucher und Fluggesellschaften die Schiedssprüche.Kommt es zu keiner Einigung, bleibt der Weg zum Anwalt oder Dienstleister weiter frei.

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