Bundesdrogenbeauftragte Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr

Berlin · Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) hat strengere Regeln bei der Werbung für Tabakwaren und dem Verkauf von Alkohol gefordert. "Ab 2016 soll es schrittweise außer an den Verkaufsstellen keine Tabakwerbung mehr geben", sagte Mortler der "Rheinischen Post" (Freitag).

Neben Plakat-Außenwerbung solle auch keine Kinowerbung für Tabakwaren mehr erlaubt sein. Deutschland sei neben Bulgarien das letzte EU-Land, das diese Regelung nicht umgesetzt habe, obwohl eine Tabakrahmen-Konvention seit vielen Jahren bestehe.

Ein Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr könne Jugendliche von übermäßigem Konsum abhalten. Eine solche Regelung habe sich in Baden-Württemberg bewährt. Dort darf in Supermärkten, an Tankstellen und Kiosken zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens kein Alkohol verkauft werden.

"Ich würde eine Verkaufssperre unbedingt befürworten", sagte Mortler. In Baden-Württemberg habe sich diese Regelung bewährt. Sowohl Polizei als auch Rettungsdienste würden einen positiven Effekt bestätigen. Grundsätzlich fordere sie ein "gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Alkohol". Besonders Kinder seien von den Folgen des Alkoholkonsums betroffen: Es gebe 2,6 Millionen Kinder, die in einer suchtbelasteten Familie lebten. "Das ist nicht hinnehmbar", sagte die CSU-Politikerin.

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