Verschleierungsverbot geplant Türkische Gemeinde verteidigt Nikab-Verbot in Schulen

Berlin · Muslimische Frauen, die sie tragen, sind die große Ausnahme, aber dennoch will Niedersachsen ein Verbot von Voll- und Gesichtsschleier (Burka und Nikab). Die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßt diese Forderung.

 Vollverschleierte Frauen: Niedersachsen will die Verhüllung des Gesichts an Schulen verbieten.

Vollverschleierte Frauen: Niedersachsen will die Verhüllung des Gesichts an Schulen verbieten.

Foto: Boris Roessler

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) befürwortet das geplante Verbot der Vollverschleierung an niedersächsischen Schulen. "Die Schülerinnen sollen sehen können, wer neben ihnen sitzt", sagte der TGD-Vorsitzende Gökay Sofuoglu der Deutschen Presse-Agentur.

Durch das Verbot könne man zudem "unnötige Diskussionen darüber vermeiden, wer die richtige Muslima ist". Die aktuelle Forderung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes nach einem Kopftuch-Verbot in allen Schulen und Kindergärten finde er aber übertrieben. Dass Kopftücher inzwischen auch von einigen muslimischen Grundschülerinnen getragen würden, sei zwar ein "neues Phänomen", das ihm auch nicht gefalle, erklärt Sofuoglu. Statt auf Verbote zu setzen, wäre es jedoch besser, auf die Moschee-Gemeinden einzuwirken. Diese sollten die Eltern überzeugen.

Der TGD-Vorsitzende sagte, unter Feministinnen seien vereinzelt "islamfeindliche Tendenzen" festzustellen. Alice Schwarzer lasse etwa "sehr starke Ressentiments" gegen den Islam erkennen.

Niedersachsen will als Reaktion auf den Fall einer vollverschleierten Schülerin die Verhüllung des Gesichts an Schulen verbieten. Auf eine Änderung des Schulgesetzes hatten sich Politiker aller vier Landtagsfraktionen vergangene Woche geeinigt. Begründet wurde die Änderung damit, dass der Schleier die Kommunikation erschwere. In Bayern sind Burka und Nikab ab dem 1. August für Beamtinnen und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und in Kindergärten verboten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Schülerinnen "eine Gesichtsverhüllung grundsätzlich untersagt ist".

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