Kandidatur von Beamten Streit zwischen Polizeigewerkschaften und AfD

Berlin/Erfurt · Natürlich dürfen Polizisten für die AfD zu Wahlen antreten. Aber müssen sie sich dann vom besonders rechten Parteiflügel distanzieren, auf den jetzt der Verfassungsschutz besonders schaut? Darüber haben sich Polizeigewerkschaften und AfD in die Haare bekommen.

 Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, bei einem Landesparteitag im November.

Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, bei einem Landesparteitag im November.

Foto: Bodo Schackow

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) liefert sich wegen der Kandidatur von Beamten bei Wahlen für die AfD einen heftigen Streit mit der Partei.

Ausgangspunkt ist die Forderung des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow, Beamte, die bei Wahlen für die AfD kandidieren, sollten sich klar von deren rechtsnationalem "Flügel" um den Thüringer Landeschef Björn Höcke distanzieren. Andreas Kalbitz, Mitglied des Bundesvorstandes der AfD, bezeichnete den Gewerkschafter daraufhin in einer Mitteilung als "linken Gesinnungsfaschisten".

Malchow sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Jeder Beamte schwört auf die Verfassung. Dieser Eid verpflichtet, sich an Regeln zu halten. Er verträgt sich nicht mit Zweifeln des Verfassungsschutzes am rechtsnationalen "Flügel" um Björn Höcke".

In diesem Jahr werden in Bremen, Brandenburg, Sachsen und Thüringen neue Landesparlamente gewählt. Dem Bericht zufolge stehen allein in Thüringen fünf Polizisten als Kandidaten auf der 38 Personen umfassenden AfD-Landesliste. Höcke ist dort Spitzenkandidat. Malchow sagte: "Ich erwarte, dass sich jeder Polizist, der für die AfD antritt, klar von Höcke und dessen "Flügel" distanziert." Welche Form diese Distanzierung haben soll, blieb unklar.

"Ein Polizist braucht keine Belehrung von satten Gewerkschaftsbossen, was er politisch denken darf und was nicht", sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski dazu. Pazderski ist Berliner Landes- und Fraktionschef der AfD. Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, nannte Malchows Forderung "verfassungsrechtlich unangebracht".

Hintergrund der Kontroverse ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den "Flügel" der AfD in der vergangenen Woche zum Verdachtsfall erklärt hatte. BfV-Chef Thomas Haldenwang erläuterte, es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der "Flügel" und die Nachwuchsorganisation JA als "extremistische Bestrebungen" einzustufen seien. Der Verfassungsschutz hält es für möglich, dass der "Flügel" bereits Einfluss auf den Kurs der Gesamtpartei genommen hat. Das steht in seinem Gutachten zur AfD, das der Deutschen Presse-Agentur in Auszügen vorliegt.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Thüringen (DPolG), Jürgen Hoffmann, zeigte sich besorgt. Wer sich unter einem Herrn Höcke aufstellen lasse, bei dem gehe er davon aus, dass er vollumfänglich dessen politische Meinung mittrage, "die sich nach meiner Auffassung nicht mit den beamtenrechtlichen Grundsätzen der Durchsetzung und der Garantie einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbaren lässt", sagte Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur.

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