NRW-Wahl Stadt Bonn hat die Landtagswahl vorbereitet

Bonn · Alle Infos zur NRW-Wahl auf einen Blick. Die Benachrichtigungen sollten spätestens an diesem Wochenende bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen.

 Mal mit, mal ohne Menschen: Jede Partei versucht, Wähler mit den sogenannten Wesselmännern, also Plakatwänden, anzusprechen.

Mal mit, mal ohne Menschen: Jede Partei versucht, Wähler mit den sogenannten Wesselmännern, also Plakatwänden, anzusprechen.

Foto: Holger Arndt

"Die Landtagswahlen kamen unverhofft und unvorbereitet. Trotz der kurzen Zeit haben wir alle Vorbereitungen treffen können", so Helmut Weller, Leiter der Abteilung Wahlen bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn. Am Ostersonntag, also 35 Tage vor der Wahl am 13. Mai, war der Stichtag für das Wahlverzeichnis. Das heißt, dieser Tag ist entscheidend, in welchem der 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen Wahlberechtigte registriert sind. Entscheidend ist, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens 16 Tage lang seinen Hauptsitz in Bonn hatte, um in der Bundesstadt wählen gehen zu können.

  • Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt und müssten am Freitag oder Samstag bei den rund 225 000 Bonner Wahlberechtigten im Briefkasten sein, so Weller. Wer die Wahlbenachrichtigungskarten nicht bekommen hat, muss nicht auf sein Wahlrecht verzichten: Entscheidend ist, dass man im Wählerverzeichnis aufgeführt ist. Einsicht in das Verzeichnis hat man noch in der kommenden Woche bis Freitag, 13 Uhr: entweder in den Bürgerämtern in den Stadtbezirken oder im Wahlbüro im Stadthaus. Auch ins Ausland wurden Wahlbenachrichtigungen verschickt: Sie gingen nach Hawaii, Australien und viele andere Länder. Eine Bonnerin erbat ihre Wahlunterlagen nach Abu Dhabi, wo sie ihre hochschwangere Tochter besucht.
  • Die Wahllokale in den 197 Stimmbezirken Bonns sind auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben. Einige Wahllokale mussten geändert werden, etwa an der Servatiusschule in Bad Godesberg. Da ist man wegen der Kirmes in die OGS-Räume gegenüber ausgewichen. Nahezu alle Wahllokale sind barrierefrei, Ausnahmen stehen ebenfalls auf den Benachrichtigungen. Dann können Betroffene ihre Stimme entweder per Briefwahl abgeben oder einen Wahlschein für ein anderes Wahllokal beantragen.
  • Apropos Barrierefreiheit: Die Stimmzettel sind an der oberen rechten Ecke abgeschnitten. Daran können sich Sehbehinderte oder Blinde orientieren. Die Blindenverbände stellen Schablonen bereit, die sie auf die Wahlzettel drauflegen und so lesen können. "Darum müssen wir beim Druck darauf achten, dass die Zettel auch millimetergenau gedruckt werden, weil sonst die Schablonen nicht mehr passen", so Weller.
  • 2.200 Wahlhelfer sollen für einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens sorgen. Indes sei es ein "sehr zähes Geschäft", genügend Wahlhelfer zu bekommen, berichtet Weller. Nach wie vor werden noch Freiwillige gesucht. Es gibt eine Aufwandsentschädigung ("Erfrischungsgeld") von 35 Euro. Interessenten melden sich bitte unter der Telefonnummer 0228/773501.
  • Wahlbüros und Briefwahl: Aufgrund der Kurzfristigkeit konnten in den Rathäusern der Stadtbezirke keine Wahlbüros eingerichtet werden. Ein Briefwahlbüro wird es nur im Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle, geben. Es wird am Mittwoch, 25. April, geöffnet. Die Öffnungszeiten sind identisch mit den Öffnungszeiten der Verwaltung, montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr; am Freitag vor der Wahl, 11. Mai, bis 18 Uhr.
  • Der Stimmzettel fällt bei dieser Landtagswahl etwas kleiner aus als noch 2010. Die Landeswahlleiterin zur NRW-Landtagswahl hat auf den Landeslisten 17 Parteien zugelassen. Das sind acht weniger als vor zwei Jahren. Manche werden in der Kürze der Zeit ihre erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht bekommen haben, vermutet Weller. Neben den etablierten Parteien wie CDU, SPD, Grünen und FDP sind auch die Piraten und "exotische" dabei wie die Tierschutzpartei, die Familien-Partei und die Partei der Vernunft. Diese Parteien sind auf der rechten Hälfte des Stimmzettels aufgelistet und sehen in jedem Wahlkreis gleich aus.
  • Auf der linken Seite gibt man seine Erststimme für den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. In den beiden Bonner Wahlkreisen stehen jeweils sieben Direktkandidaten zur Wahl.

Richtlinien der Stadt Bonn für die Wahlwerbung

Welche Regeln gelten in Bonn für das Aufhängen von Wahlplakaten? Bernhard Wimmer, Fraktionschef des Bürger Bund Bonn (BBB), beklagt unter anderem, dass Wahlplakate an der Baumschulallee "verkehrsgefährdend" aufgestellt worden seien, zudem seien viele Plakate an Pfosten angebracht, die Verkehrsschilder tragen.

Das ist nach den "Richtlinien für die Wahlwerbung und die permanente Werbung der Parteien im öffentlichen Verkehrsraum", die der Rat 2004 beschlossen hat, nicht gestattet. Demnach darf Wahlwerbung "generell dort nicht angebracht werden, wo der Verkehr - auch der Fußgänger- oder Fahrradverkehr - in gefährdender oder erschwerender Weise abgelenkt oder belästigt wird, insbesondere nicht an Verkehrszeichen oder -einrichtungen, auf Verkehrsinseln, in unübersichtlichen Kurven, unmittelbar im Sichtdreieck an Kreuzungen und Einmündungen oder im Bereich von Unfallschwerpunkten." Parteien dürfen frühestens drei Monate vor dem Wahltag Werbung aufhängen, spätestens zwei Wochen nach der Wahl müssen sie entfernt werden. Sie müssen dem Oberbürgermeister genaue Standortbeschreibungen für stichprobenartige Überprüfungen vorlegen.

Permanente Parteienwerbung, die nur zulässig ist, sofern sie der Eigenwerbung der örtlichen Parteien oder Wählergruppen dient oder auf deren Veranstaltungen aufmerksam macht, darf nur begrenzt aufgestellt werden. So dürfen im Stadtbezirk Bonn 15, in Beuel und Bad Godesberg jeweils sieben und in Hardtberg drei Plakate je Partei auf Dreiecksständern bis zu einer Größe von einem Quadratmeter je Seitenfläche aufgestellt werden. Verboten ist solche Werbung am Marktplatz vor dem Rathaus, am Martinsplatz im Bereich der Südapsis des Münsters sowie in der Bonngasse zwischen Friedrich- und Oxfordstraße. Auch dort gilt, dass eine genau Liste der gewünschten Standorte vorgelegt werden muss.

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