Regierung SPD will Nachbesserungen beim BKA-Gesetz vor 2018

Berlin · Berlin (dpa) - Die SPD-Fraktion dringt darauf, das vom Verfassungsgericht beanstandete BKA-Gesetz rasch zu überarbeiten. "Es ist klar, wir müssen da ran und nicht erst 2018, wie es die Frist vorsieht", sagte die parlamentarische SPD-Geschäftsführerin Christine Lambrecht im ARD-"Morgenmagazin".

 "Es ist klar, wir müssen da ran und nicht erst 2018, wie es die Frist vorsieht", sagt die parlamentarische SPD-Geschäftsführerin Christine Lambrecht zur anstehenden Überarbeitung des BKA-Gesetzes.

"Es ist klar, wir müssen da ran und nicht erst 2018, wie es die Frist vorsieht", sagt die parlamentarische SPD-Geschäftsführerin Christine Lambrecht zur anstehenden Überarbeitung des BKA-Gesetzes.

Foto: Michael Kappeler/Archiv

Die SPD-Fraktion dringt darauf, das vom Verfassungsgericht beanstandete BKA-Gesetz rasch zu überarbeiten. "Es ist klar, wir müssen da ran und nicht erst 2018, wie es die Frist vorsieht", sagte die parlamentarische SPD-Geschäftsführerin Christine Lambrecht im ARD-"Morgenmagazin".

Es gehe um Bürgerrechte, deshalb werde sich die große Koalition zügig um Nachbesserungen kümmern. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Mittwoch entschieden, dass die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr zum Teil verfassungswidrig sind. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09).

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ließ nach dem Urteil aus Karlsruhe zunächst offen, ob die Bundesregierung die Überarbeitung noch in dieser oder erst in der nächsten Legislaturperiode angehen wird. Dies müsse erst geprüft und mit dem Koalitionspartner besprochen werden.

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