Formulierungen wie „Kunde“ Sparkassen-Kundin kämpft vor BGH um weibliche Anrede

Karlsruhe · Die Welt der Formulare ist männlich. Werden Frauen benachteiligt, wenn nur vom „Kunden“ oder „Kontoinhaber“ die Rede ist? Eine Sparkassen-Kundin findet das. Am 13. März will der BGH darüber entscheiden. Auf das Urteil darf man/frau gespannt sein.

 Baden-Württemberg, Karlsruhe: Marlies Krämer wartet im Bundesgerichtshof (BGH) zusammen mit ihrem Anwalt Wendt Nassall auf den Beginn ihrer Verhandlung. Die Rentnerin klagt vor dem BGH, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber, also Kontoinhaberin, nennen müssen.

Baden-Württemberg, Karlsruhe: Marlies Krämer wartet im Bundesgerichtshof (BGH) zusammen mit ihrem Anwalt Wendt Nassall auf den Beginn ihrer Verhandlung. Die Rentnerin klagt vor dem BGH, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber, also Kontoinhaberin, nennen müssen.

Foto: Uli Deck/dpa

Marlies Krämer ist eine freundliche ältere Dame. Das heißt nicht, dass sie sich alles gefallen lässt. In Sparkassen-Formularen als „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ angesprochen zu werden, schätzt sie zum Beispiel gar nicht. Die 80-Jährige aus dem saarländischen Sulzbach will sich auch in unpersönlichen Vordrucken als „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ wiederfinden - und ist dafür vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen (VI ZR 143/17).

„Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde“, sagte sie am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe. Es sei ihr Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein.

Ist es das? Die Vorinstanzen meinten das nicht. Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Zugleich verwies es darauf, dass die männliche Form schon „seit 2000 Jahren“ im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.

„Sprache, die 2000 Jahre falsch rübergebracht wurde, muss ja nicht noch die nächsten 2000 Jahre falsch rübergebracht werden“, kontert Marlies Krämer, die schon andere Geschlechter-Schlachten für sich entschieden hat. So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als Frau unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs - davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.

Für den VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen geht es im Kern darum, ob die Klägerin durch die unweibliche Formularsprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Dass die höchsten deutschen Zivilrichter daran Zweifel haben könnten, meinten Beobachter den einführenden Worten des Senatsvorsitzenden Gregor Galke zu entnehmen, der unter anderem ein Argument der Vorinstanz erwähnte: Auch die Gesetzessprache verwendet die männliche Form geschlechtsneutral.

Für Wendt Nassall, den Anwalt von Marlies Krämer, greift das zu kurz: „Was im allgemeinen Sprachgebrauch passt, passt nicht in ein Vertragsverhältnis“, sagte er. In Vertragstexten seien - im Gegensatz zur Gesetzessprache - geschlechtsspezifische oder neutrale Formulierungen nötig.

Dass in Texten so weit wie möglich nach Mann und Frau unterschieden wird, findet zwar auch Reiner Hall richtig, der Anwalt der beklagten Sparkasse. Doch warum soll die Sparkasse korrekter sein als das Gesetz? „Das leuchtet mir überhaupt nicht ein.“

Es sei das Wesen von Formularen, dass sie vielseitig verwendbar sind. Würde man jeweils nach Frau, Mann, Ehepaar oder sonstigen Gruppen unterscheiden, wäre das bei mehr als 800 verschiedenen Formularen für eine Sparkasse schon ein räumliches Problem. Zumal - abgesehen von Vertragsmustern - Kunden grundsätzlich geschlechtsspezifisch angesprochen werden, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband betont.

Am 13. März (9.00 Uhr) will der BGH sein Urteil sprechen. Würde Marlies Krämer vor dem BGH Recht bekommen, dann hätten mehr als 1600 Kreditinstitute in Deutschland ein Problem. Und viele andere Institutionen und Firmen auch, die der Einfachheit halber mit dem verallgemeinernden Maskulinum arbeiten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort