Sozialhilfebetrug: Urteil gegen Abou-Nagie rechtskräftig

Köln · Das Urteil wegen Sozialhilfebetrugs gegen den Islamistenführer Ibrahim Abou-Nagie ist rechtskräftig. Er ist damit zu 13 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Köln habe seine Revision als unbegründet verworfen, berichtete ein Gerichtssprecher am Dienstag. Abou-Nagie gilt als Initiator der millionenschweren Koranverteilaktion "Lies!". In Anträgen gegenüber den Sozialbehörden hatte er sich als mittellos dargestellt und umfangreiche Einkünfte verschwiegen (Az.: III - 1 RVs 295/17).

Seine islamistische "Lies!"-Aktion bleibt zudem verboten. Die Kläger, darunter Abou-Nagie, zogen am Dienstag ihre Klage gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück. Damit ist es rechtskräftig (Az.: BVerwG 1 A 13.16). Die Koran-Verteilaktion war die größte und aufwendigste Werbeaktion von Salafisten in Deutschland.

Der Islamist Ibrahim Abou-Nagie wohnte lange Zeit mit seiner Familie in einem Reihenhaus in Köln und kassierte 53 000 Euro Sozialhilfe. Zwischenzeitlich war der 53-jährige gebürtige Palästinenser untergetaucht und hatte per Videobotschaft verkündet, seine Bestrebungen in Malaysia fortzusetzen. Der dreifache Vater besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort