Nach Bundestagsbeschluss Für wen gilt das Soli-Aus?

Berlin · Über Jahre war er der Zankapfel der deutschen Steuerpolitik: Vor knapp 30 Jahren wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Lasten der deutschen Einheit zu finanzieren. Am Donnerstag nun hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, die wenigstens teilweise Entlastung bedeutet.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Roland Weihrauch

Für wen fällt der Soli weg?

Der Soli muss bisher als Zuschlag von 5,5 Prozent auf Körperschaft- oder Einkommensteuer entrichtet werden. Nun wird er zum Januar 2021 gestr ichen – und zwar nach Angaben des Finanzministeriums für 90 Prozent der Zahler. 2,5 Millionen Steuerpflichtige werden aber nur teilweise entlastet, 1,3 Millionen müssen ihn weiter wie bisher zahlen. „Der erste Schritt ist gemacht, aber es wäre gut gewesen, gleich den zweiten Schritt festzulegen – dass der Soli für alle abgeschafft wird“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bunds der Steuerzahler.

Wie sieht es für Singles aus?

Alleinstehende Arbeitnehmer müssen ab 2021 keinen Soli mehr zahlen, wenn ihr Bruttolohn unter 73.000 Euro im Jahr liegt. Wer im Monat 6000 Euro brutto verdient, muss derzeit 77 Euro Soli pro Monat zahlen. 2021 fällt der Zuschlag für ihn weg, wie der Bund der Steuerzahler vorrechnet. Bei einem Bruttolohn von 7500 Euro wird der Soli nur reduziert – von 110 Euro im Monat auf 71 Euro. Bei 9500 Euro und mehr bleibt der Soli dagegen so hoch wie bisher. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verteidigte, dass Spitzenverdiener weiter zahlen müssen. Alles andere wäre nicht gerecht, diese müssten dazu beitragen, dass öffentliche Aufgaben finanziert werden könnten. Die Linkspartei kritisierte Scholz’ Pläne dagegen als sozial ungerecht: Fast die Hälfte der Bevölkerung zahle keinen Soli und habe damit auch nichts von der geplanten Entlastung.

Wie werden Familien entlastet?

Familien mit zwei Kindern werden laut Finanzministerium vollständig vom Soli befreit, so lange der gemeinsame Bruttolohn unter 151.000 Euro im Jahr liegt. Konkret bedeutet das laut Steuerzahler-Bund dies: Familien mit einem Monatsbrutto von 12.000 Euro müssen derzeit 145 Euro im Monat an Soli zahlen, künftig fällt dieser für sie weg. Bei einem Familienbrutto von 15.000 Euro sinkt der monatliche Soli von derzeit 214 Euro auf 129 Euro. Bei 20.000 Euro und mehr bleibt der Soli dagegen unverändert.

Werden Firmen entlastet?

Nur manche. Von den Gewerbetreibenden, die als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft arbeiten und Einkommensteuer zahlen, werden laut Ministerium 88 Prozent vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. Dazu zählen auch viele selbstständige Handwerker. 6,8 Prozent werden dagegen nur teilweise entlastet, 5,2 Prozent gar nicht. Vollkommen leer gehen die Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs aus: „Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften wird der Solidaritätszuschlag weiter wie bisher erhoben“, betont das Ministerium. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft spricht deshalb von einer „Strafsteuer für den Mittelstand“ und kündigt eine Verfassungsbeschwerde an. Auch die FDP will Klage einreichen.

Was kostet die Abschaffung des Soli?

Durch die Reform entgehen dem Staat Berechnungen zufolge rund elf Milliarden Euro pro Jahr. Eine vollständige Abschaffung würde weitere elf Milliarden Euro kosten. Das hält das Bundesfinanzminiterium nicht für machbar: „Die finanziellen Herausforderungen aus der Wiedervereinigung bestehen fort, hierfür bedarf es weiter finanzieller Anstrengungen.“ Allerdings war der Soli nie zweckgebunden. Er floss in den Bundeshaushalt.

Zugleich betont Reiner Holznagel: „Die Politik hat den Soli mit den Aufbauhilfen verknüpft, die am Jahresende auslaufen.“ Nehme man dies ernst, müsste auch der Soli schon ab Januar 2020 fallen.

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