Entkriminalisierung Schwarzfahren soll in NRW keine Straftat mehr sein

Berlin/Düsseldorf · Schwarzfahren soll nach Ansicht von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) nicht länger als Straftat geahndet werden. Biesenbach bezeichnete es als „Fehlentwicklung“, dass wer keine Kurzstreckenfahrtkarte für 1,50 Euro kaufe, in den Knast gehen könne.

„Würde es hier nicht reichen, wenn wir Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit und erst bei hartnäckigen Wiederholungstäter als Straftat behandeln würden?“, sagte Biesenbach im Gespräch mit unserer Redaktion.

Schwarzfahrer beschäftigen die Justiz bundesweit umfänglich. Nach Angaben der NRW-Landesregierung sitzen deutschlandweit aktuell rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, von denen der überwiegende Teil verurteilte Schwarzfahrer sind. In NRW sind es 1215 Gefangene. Jeder Hafttag koste den Steuerzahlen pro Gefangenem rund 131 Euro. „Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte“, sagte Biesenbach. „Sie sollten eine Geldstrafe zahlen.“

Von einer Reform verspricht sich der NRW-Justizminister eine umfassende Entlastung der Behörden. „Wir würden als erstes die Polizei entlasten, die die Anzeigen nicht mehr aufnehmen müsste. Dann würden wir Staatsanwaltschaften und Gericht gleichermaßen entlasten, die die Fälle nicht erledigen müssten.“ Und schließlich würden auch die Justizvollzugsanstalten entlastet, betonte Biesenbach.

Der NRW-Justizminister kündigte an, „intensiv“ mit den Justizministern anderer Länder darüber diskutieren zu wollen. Dabei ist er in interessanter Gesellschaft. Auch der Berliner Justizsenator von den Grünen, Dirk Behrendt, hat bereits einen Vorstoß zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens unternommen. Auch er argumentiert damit, dass die Haft für die Schwarzfahrer aufgrund des hohen Aufwands vor allem teuer für den Steuerzahler sei. Die Linksfraktion brachte bereits Anfang vergangenen Jahres einen Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung in den Bundestag ein. Die Linken fordern eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, auch weil sie durch die Ahndung als Straftat insbesondere arme Menschen benachteiligt sehen. Sie fordern zugleich ein Sozialticket für Arbeitslose und Flüchtlinge. Die Verantwortung für ein Vorgehen gegen Schwarzfahrer sehen die Linken bei den Verkehrsbetrieben: „Von erhöhtem Beförderungsentgelt bis hin zu Hausverboten haben diese genügend Instrumente in der Hand“, heißt es in dem Antrag.

Auch der Deutsche Richterbund wünscht sich Entlastung vom Kampf gegen die Schwarzfahrer. „In der Strafjustiz knirscht es an allen Ecken und Enden. Es ist deshalb richtig, auch in den Blick zu nehmen, wie sich Staatsanwaltschaften und Gerichte sinnvoll entlasten lassen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn unserer Redaktion. Eine Herabstufung der Straftat Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit fordert der Richterbund zwar nicht. „Im Bereich des Schwarzfahrens sehen wir aber nicht in erster Linie den Gesetzgeber, sondern die Verkehrsbetriebe in der Pflicht“, sagte Rebehn. „Es braucht effektive Zugangskontrollen der Unternehmen für Bahnen und Busse, um das Fahren ohne Fahrschein konsequenter als bisher zu verhindern“, forderte Rebehn. Viele Schwarzfahrten, die bisher noch auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft landeten, würden dann vermutlich gar nicht mehr angetreten.

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