Keine Maskenpflicht Das sind die Hygienevorgaben für die Schulen in NRW

Düsseldorf · Die ersten Schüler sollen in NRW in der kommenden Woche wieder in der Schule sitzen. Das Land hat nun erklärt, was passieren muss, damit die Schulen nicht zu Infektionsherden werden.

 Eine Reinigungskraft auf einem leeren Schulgang.

Eine Reinigungskraft auf einem leeren Schulgang.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Vor der schrittweisen Öffnung in der kommenden Woche hat das Schulministerium die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die notwendigen Hygienevorgaben informiert. Die zentrale Regel dabei lautet: Abstand halten. So müssen die Lerngruppen etwa so aufgebaut werden, dass zwischen den Schülern untereinander und den Lehrern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Außerdem sollen Namenslisten erstellt werden, um Kontakte im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können.

„Die Einhaltung des Infektionsschutzes war, ist und bleibt die Grundvoraussetzung, um erste und vorsichtige Schritte aus der durch das Coronavirus bedingten Ausnahmesituation zu unternehmen“, sagte der Staatssekretär für Schule und Bildung, Mathias Richter, der Deutschen Presse-Agentur. Eine Info-Mail mit den Vorgaben sei am Samstag an die Schulen verschickt worden, hieß es aus dem Ministerium.

Darin heißt es außerdem: Schüler oder Lehrer mit Symptomen sollen von Unterricht sowie Prüfungen ausgeschlossen werden. Es sei außerdem darauf zu achten, dass Trinkflaschen oder Gläser nicht gemeinsam genutzt würden. Außerdem sehen die Vorgaben ausreichende Waschbecken und Seifenspender vor, damit Hände regelmäßig gewaschen werden können. Darüber hinaus wird die generelle Corona-Etikette - also Niesen und Husten in den Ellbogen und aufs Händeschütteln verzichten - empfohlen. Auf eine generelle Maskenpflicht in Schulen verzichtet das Land. Als Grundlage hatte das Schulministerium ein Gutachtern von Wissenschaftlern unter anderem der Uni Bonn beauftragt.

Das Schulpersonal hat nun bis Mittwoch Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Ab Donnerstag sollen die ersten Abiturienten, bei denen die Prüfungen kurz bevorstehen, auf freiwilliger Basis wieder in die Schule kommen dürfen.

Der Städtetag hatte angesichts der wegen Corona notwendigen Hygienemaßnahmen das Land aufgefordert, die Schulen frühestens ab dem 27. April wieder zu öffnen. „Bereits ab dem 23. April zu starten, stellt die kommunalen Schulträger vor erhebliche Probleme“, kritisierte der Städtetags-Vorsitzende und Hammer Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann. „Die Schulen müssen grundgereinigt werden, die hygienischen Voraussetzungen für den Schutz vor Infektionen geschaffen, Räume vorbereitet und der Schülerverkehr organisiert werden.“ Dafür brauche man mindestens den Vorlauf von einer Arbeitswoche.

Das Land entgegnete darauf, man habe die Schulträger und kommunalen Spitzenverbände bereits Mitte der letzten Woche über die anstehenden ersten Schritte und nötigen Maßnahmen informiert, damit diese ausreichend Zeit zur Umsetzung gehabt hätten.

(dpa)
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