Mindestlohn Schneider mahnt die Arbeitgeber

DÜSSELDORF/BERLIN · NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) hat Warnungen der Arbeitgeberverbände vor einem "Bürokratiemonster" beim Mindestlohn zurückgewiesen.

In vielen Handwerksbranchen und dem Baugewerbe seien mit den bereits vor längerer Zeit freiwillig eingeführten Dokumentationspflichten keine Probleme bekannt geworden, sagte Schneider dieser Zeitung. "Um die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu kontrollieren, brauchen wir Instrumente, mit denen wir das können. Wenn wir die realen Arbeitszeiten haben, können wir über das Gehalt den Stundenlohn ermitteln, sonst nicht."

Zuvor hatten Arbeitgeberverbände und Teile der CDU den bürokratischen Aufwand für die Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten beim Mindestlohn - Beginn, Ende und Dauer - kritisiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat darauf in Aussicht gestellt, nach einer dreimonatigen Prüfung bürokratische Regelungen beim Mindestlohn für Mittelstand und Handwerk abzubauen.

"Ich rate den Unternehmen im Land: Drehen Sie nicht an der Aufzeichnungspflicht", gab Schneider kontra. Schließlich brächten nur gesunde Arbeitnehmer gute Leistungen. Zudem könnten sich Firmen so von der "Schmutzkonkurrenz" abgrenzen. Bei den Stundenzetteln will auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hart bleiben, die einen "ehrlichen Überblick" über die Mindestlohn-Regeln bis Sommer zugesagt hat.

Bisher liegen NRW noch keine Informationen über Verstöße gegen den Mindestlohn vor. Der NRW-Arbeitsminister erinnerte daran, dass vor allem "schwarzarbeitsgefährdete Wirtschaftszweige" wie das Gaststättengewerbe, Fleischwirtschaft, Speditionen, Logistik, Busunternehmen und Gebäudereiniger mit Dokumentationspflichten belegt worden seien. Bei Minijobbern bis 450 Euro Monatsverdienst gelte die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit bereits seit einem halben Jahr. Bei Verletzung droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro.

Nach Angaben Schneiders sind rund 153 000 Arbeitnehmer im Gaststätten- und Hotelgewerbe in NRW sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Knapp 200.000 arbeiten bei Speditionen, 66.000 in der Personenbeförderung und 82.000 sind Minijobber im Handwerk. Für Beschäftigte, die wie Taxifahrer mobil arbeiten oder ihre Arbeitszeit selbst einteilen, genügt es, wenn die tatsächliche Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Privathaushalte sind von der Zettelpflicht befreit, sie gilt "nur" für Unternehmen.

Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat mehr Personal für Mindestlohn-Kontrollen gefordert. "Es ist doch eine Sache des gesunden Menschenverstandes, dass es bei mehr Mindestlohnempfängern auch mehr Kontrolleure geben muss", erklärte ihr Robert Chef Feiger.

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