Tauziehen um Abschiebung Sami A.: Stadt Bochum wartet auf Entscheidung aus Münster

Bochum · Seit Wochen beschäftigt der Fall Sami A. die Gerichte. Schon diese Woche könnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ein Machtwort sprechen. In der Nacht läuft eine Frist ab. Betroffen ist das Ausländeramt der Stadt Bochum.

Nach der Abschiebung von Sami A. hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen.

Nach der Abschiebung von Sami A. hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen.

Foto: Caroline Seidel

Nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. bereitet sich die Stadt Bochum auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vor. Dort läuft in der Nacht zu Dienstag um Mitternacht eine Frist ab.

Noch bis 24.00 Uhr kann die Stadt begründen, warum sie den Tunesier nicht auf Staatskosten zurück nach Deutschland holen will. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte diesen Schritt in der ersten Instanz gefordert und die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft. Begründung: Dem 42-Jährigen drohe in seiner Heimat möglicherweise Folter.

Ein Stadtsprecher wollte sich zu den Konsequenzen am Montag nicht weiter äußern und verwies auf die Zeit nach einer Entscheidung aus Münster.

Für den Tunesier gilt eine Wiedereinreisesperre. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte der Stadtsprecher. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. "Das ist ein ganz normaler Verwaltungsakt." Die Bochumer Ausländerbehörde ist für den Fall zuständig.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat eine menschenrechtswidrige Behandlung drohen könnte. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. und den begleitenden Bundespolizisten bereits in der Luft war.

Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Ob das OVG nach Ablauf der Frist bereits am Dienstag eine Entscheidung verkündet, ist noch offen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll das aber zeitnah geschehen.

Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch - allerdings ohne aufschiebende Wirkung - eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Erst am Dienstag will sich die Stadt Bochum äußern, ob sie diesen juristischen Weg einschlagen will.

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