Luftverschmutzung durch Schifffahrt Rheinschiffer halten nichts von Tempolimits

Bonn · Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sagt, die Binnenschiffer auf dem Rhein trügen erheblich zur Luftverschmutzung in der Stadt bei. Der Widerspruch kommt postwendend.

Im Kampf gegen Fahrverbote in den Innenstädten hat die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker einen neuen Schauplatz eröffnet: den Rhein. Die Binnenschiffe auf dem Fluss trügen erheblich zur Luftverschmutzung in der Stadt bei, sagte Reker unmittelbar vor dem Diesel-Gipfel. Um die Belastung zu verringern, müsse es auf dem Rhein ein Tempolimit für Personen und Frachtschiffe geben.

Der Widerspruch kam postwendend. Als „ausgesprochen kurios“ bezeichnete der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt Rekers Idee. Verbandspräsident Martin Staats sprach von einem „verzweifelten“ Versuch, „Fahrverbote in den in den Innenstädten zu vermeiden, indem ein anderer Schuldiger gesucht wird“. Der Verband führt an, dass auf dem Rhein 80 Millionen Tonnen Güter pro Jahr Köln passierten. Das entspreche 3,2 Millionen LKW-Fahrten, rechnete der Verband vor. Ob Reker diesen LKW-Verkehr in und um Köln haben wolle?

Eine 2015 erschienene Studie der Bundesanstalt für Gewässerkunde zu den Stickstoffoxid-Emissionen von Binnenschiffen ergab, dass die Wasserfahrzeuge mit bis zu 30 Prozent zur gesamten Stickoxid-Belastung in Rhein-Städten beitragen können. Im Ergebnis hätten die Emissionen der Rheinschiffe aber „keinen deutlichen Einfluss“ auf die hohe Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) der Innenstädte. Der Grund: Höhere Stickoxid-Werte beschränken sich nach Erkenntnis der Wissenschaftler auf die unmittelbaren Uferbereiche. Mit wachsender Entfernung von der Fahrrinne nehme die Belastung „sehr schnell“ ab.

Den von Binnenschiffen stammenden Stickstoffdioxidanteil an typischen innerstädtischen Messstationen bezifferte die Studie mit „deutlich unter zehn Prozent“. Entsprechend zurückhaltend reagierten andere Rhein-Städte auf Rekers Vorstoß. Die Stadt Bonn teilte lediglich mit, ihr lägen keine Erkenntnisse darüber vor, „ob und in welchem Maße ein 'Tempolimit' auf dem Rhein zur Senkung der Schadstoffbelastung in der Stadt führen würde“. Außerdem fielen Regelungen zur Rheinschifffahrt in die Zuständigkeit des Bundes – der Fluss sei ja Bundeswasserstraße. Und aus Düsseldorf kam die lapidare Auskunft: „Ob Geschwindigkeitsbegrenzung eine geeignete Maßnahme ist, kann von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht beurteilt werden.“

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