Einstellungsverbot für Straftäter Rheinische Kirche will Schutz vor sexueller Gewalt verbessern

Bad Neuenahr-Ahrweiler. · Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) will die Prävention gegen den sexuellen Missbrauch verstärken. Auf ihrer Landessynode in Bad Neuenahr-Ahrweiler will sie über ein Präventionsgesetz diskutieren.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Felix Kästle

Schon vor mehr als 15 Jahren habe es in der Rheinischen Kirche eine Nulltoleranz-Politik im Umgang mit sexuellem Missbrauch gegeben, sagte der leitende Dezernent für Seelsorge in der EkiR, Jürgen Sohn. Im neuen Gesetz sollen diese Regeln nun verschärft werden: So sollen alle hauptamtlichen Mitarbeiter bei Dienstbeginn und danach alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.

Für Ehrenamtliche gelten dieselben Regelungen, sofern sie im Rahmen ihres Ehrenamtes besonderen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Verstöße gegen die sexuelle Enthaltsamkeit etwa zwischen Pfarrern oder Kirchenmusikern und Gemeindegliedern müssten künftig gemeldet werden. Alle Körperschaften und Einrichtungen seien verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Zudem soll es ein Einstellungsverbot für Personen geben, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind.

Zugleich berichtete der Sprecher der Landeskirche, Jens-Peter Iven, von den bislang bekannten Fällen. So habe es seit 2003 gegen 29 Pfarrerinnen und Pfarrer straf- oder disziplinarrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegeben. Manche der Fälle lagen dabei schon Jahrzehnte zurück. Während neun Verfahren eingestellt wurden und sechs noch anhängig sind, kam es in 14 Fällen zu einem Urteil.

 Noch ein Jahr Präses: Manfred Rekowski bei der Synode der rheinischen Landeskirche.

Noch ein Jahr Präses: Manfred Rekowski bei der Synode der rheinischen Landeskirche.

Foto: dpa/Thomas Frey

Seit die Kirche 2012 eine „Unabhängige Kommission“ als Ansprechstelle für Missbrauchsopfer eingerichtet hat, hätten sich zudem 20 Betroffene gemeldet. Unter den Beschuldigten befanden sích sieben Pfarrer. In 13 Fällen waren die Missbrauchstäter dagegen Jugendmitarbeiter, Diakone oder andere kirchliche Haupt- und Ehrenamtliche. Eine Übersicht darüber, wieviele Vertreter anderer Berufsgruppen in der Rheinischen Kirche Missbrauchstäter geworden sind, hat die Landeskirche allerdings nicht: „Bei privatrechtlich angestellten Mitarbeitern sind die jeweiligen Anstellungsträger verantwortlich, also zum Beispiel die Kirchengemeinden vor Ort.“

Neben dem sexuellen Missbrauch beschäftigte sich die Landessynode am Dienstag erneut mit ihrem Softwareskandal. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung und das Landeskirchenamt eigentlich schon die Landessynode im Januar 2019 über die dramatischen Kostensteigerungen bei einer Finanzsoftware hätten informieren sollen. Dies unterblieb aber.

Der von der Kirchenleitung mit der Aufarbeitung beauftragte Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse, der sich an vielen Stellen in der Rheinischen Kirche ehrenamtlich engagiert, berichtete, es habe „keine Vorgaben bei der Lösung von Zielkonflikten“, „keine klaren Budgetvorgaben“ und „keine Regeln zum Umgang mit Kostenüberschreitungen“ gegeben.

Rekowski kündigt Abschied vom Präsesamt an

Zudem kündigte der leitende Geistliche der Landeskirche, Präses Manfred Rekowski, am Dienstag offiziell an, nach dem Ende seiner Amtszeit im Januar 2020 nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zu kandideren. Er habe dies nicht vorher offiziell machen wollen, „um kein Auslaufmodell“ zu sein, so Rekowski. Der 61-jährige Theologe leitet die Landeskirche seit 2013, eine weitere achtjährige Amtszeit wäre rechtlich möglich gewesen.

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