Höhere Rentenbeiträge Rentenversicherung kritisiert Spahn-Vorstoß zu Kinderlosen

Berlin · Der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für höhere Rentenbeiträge für Kinderlose stößt bei der Deutschen Rentenversicherung auf Kritik.

 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte jüngst gefordert, dass Kinderlose mehr in die Pflege- und Rentenversicherung einzahlen sollten als Eltern.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte jüngst gefordert, dass Kinderlose mehr in die Pflege- und Rentenversicherung einzahlen sollten als Eltern.

Foto: Guido Kirchner

"Die Erziehung von Kindern dient nicht nur der Rentenversicherung sondern der Gesellschaft und dem Staat in ihrer Gesamtheit. Diese Aufgabe ist daher nicht aus Beiträgen zur Rentenversicherung, sondern aus Steuern zu finanzieren", hieß es in einer Mitteilung vom Samstag.

Die Deutsche Rentenversicherung kritisierte den Spahn-Vorstoß in mehreren Punkten. "Der Vorschlag, die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung danach auszurichten, ob Kinder erzogen wurden, widerspricht der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Renten", hieß es. Danach würden durch gleich hohe Beiträge gleich hohe Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben.

"Würden Kinderlose bei den Beiträgen belastet, Eltern gleichzeitig entlastet, würde zudem eine Umverteilung von niedrigen zu höheren Einkommen begünstigt." Besser verdienende Beitragszahler mit Kindern würden von einer Beitragsentlastung stärker profitieren als solche mit geringem Einkommen. Eltern, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, würden gar nicht profitieren.

Die Deutsche Rentenversicherung wies zudem darauf hin, dass vor allem im Rahmen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bereits heute eine intensive Förderung von Familien über die Rentenversicherung stattfinde. Allein aus der Anrechnung von drei Jahren Kindererziehungszeiten, der Aufwertung von Beitragszeiten bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes und dem Kinderzuschlag zur Witwen-/Witwerrente könnten sich in Westdeutschland für das erste Kind zusätzliche Rentenansprüche in Höhe von mehr als 200 Euro ergeben. Dies entspreche Beitragszahlungen von etwa 50 000 Euro.

"Insoweit gibt es bereits heute eine "Beitragsersparnis" der Eltern wegen Kindererziehung und damit eine Entlastung in der Erziehungsphase", hieß es in der Mitteilung weiter.

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