Islamverbände wollen Unterricht mitgestalten Rechtsstreit um Islam-Unterricht in NRW geht weiter

Münster · Der jahrelange Rechtsstreit um den Islam-Unterricht in NRW geht am Donnerstag am Oberverwaltungsgericht in Münster weiter. Islamische Verbände wollen den Unterricht mitgestalten.

In dem Verfahren soll geklärt werden, ob islamische Dachverbände Religionsgemeinschaften sind und damit Anspruch auf Islam-Unterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen erheben können, wie Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Mittwoch erklärte. Kläger sind der Zentralrat der Muslime und der Islamrat. Sie argumentieren, dass sie das Recht haben, eine Einführung zu verlangen, weil sie Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes seien.

Die beiden islamischen Verbände versuchen seit 1998, einen islamischen Religionsunterricht als Schulfach in NRW einzuklagen. Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster 2003 die Forderung mit der Begründung abgewiesen, die Dachverbände seien keine Religionsgemeinschaften (AZ: 19 A 997/02). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall jedoch 2005 an das OVG zurück.

Nach Ansicht der Bundesverwaltungsrichter steht eine Dachverbandsstruktur der Anerkennung als Religionsgemeinschaft nicht grundsätzlich entgegen. Es müsse geklärt werden, ob die klagenden Islamverbände wesentliche Aufgaben in der Religionsausübung ihrer Mitgliedsverbände wahrnehmen und ob sie die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats anerkennen. Das sei notwendig, um Religionsunterricht in staatlichen Schulen anbieten zu können, hieß es.

In NRW gibt es mittlerweile seit 2012 einen islamischen Religionsunterricht. Aktuell nehmen landesweit 19.400 muslimische Jungen und Mädchen an rund 230 Schulen daran teil.

Da aber die Landesregierung die Anerkennung der vier großen islamischen Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts noch prüft, berät ein achtköpfiger Beirat das Schulministerium zu den Inhalten des Unterrichts. Dem Gremium gehören neben Vertretern von vier Islamverbänden auch Experten an, darunter der Münsteraner Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide. Der Beirat handelt damit analog zu den christlichen Kirchen für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht.

Das Beiratsmodell ist mit dem Schulgesetz bis 2019 befristet. Bei einem endgültigen Urteil zugunsten der Islam-Verbände müssten diese voraussichtlich stärker in die Fachgestaltung eingebunden werden.

Der Grünen-Politiker Volker Beck warnte vor einem zu großen Einfluss von türkisch geprägten Verbänden wie Milli Görüs, der zum Islamrat gehört. „Bekämen die Verbände den Status einer Religionsgemeinschaft, würden diese in ihrem Bestand gefestigt, der staatliche Einfluss aus dem Ausland würde dauerhaft gesichert“, sagte Beck dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch). Einer neuen Generation junger Muslime in Deutschland würde so die Möglichkeit verbaut, eine eigenständige Organisationsform für einen „deutschen Islam“ aufzubauen.

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