Verbotene Öcalan-Porträts Polizei ermittelt nach Kurden-Demo wegen PKK-Symbolen

Frankfurt/Main · Für die türkische Regierung ist auch das ein Skandal: Auf einer Kurdendemo in Frankfurt flattern viele Fahnen mit dem verbotenen Porträt des PKK-Anführers Öcalan. Die Polizei entscheidet sich nach reiflicher Überlegung, nicht einzugreifen.

Zehntausende Kurden haben in Frankfurt/Main friedlich gegen die Pläne des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan für ein Präsidialsystem demonstriert.

Die Regierung in Ankara kritisierte die Kundgebung und das Verhalten der deutschen Behörden scharf. Die Frankfurter Polizei hatte die Demonstranten am Samstag lediglich aufgefordert, Fahnen mit den verbotenen Porträts des PKK-Anführers Abdullah Öcalan einzurollen.

Unter dem Motto "Nein zur Diktatur - Ja zu Demokratie und Freiheit" gingen nach Polizeiangaben rund 30 000 Menschen zum kurdischen Neujahrsfest Newroz auf die Straße. Begleitet wurde die Demonstration von einem Großaufgebot der Polizei, die auch Wasserwerfer vorsorglich in Stellung gebracht hatte. In der Vergangenheit war es bei kurdischen Kundgebungen zu Zusammenstößen mit nationalistischen türkischen Gruppen gekommen.

Erdogan will ein Präsidialsystem einführen, das nach Ansicht von Kritikern Erdogans Machtbefugnisse massiv ausweiten würde. Im Ausland lebende Türken können bereits ab Ende März ihre Stimme beim Referendum für eine Verfassungsreform abgeben.

Die türkische Regierung kritisierte die Kundgebung scharf. Es zeuge von Doppelmoral, wenn dort verbotenerweise Symbole der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK gezeigt werden könnten, während zugleich türkische Minister daran gehindert würden, in Deutschland Wahlkampf zu machen, hieß es in der Erklärung des türkischen Außenministeriums. "Wir verurteilen dieses unaufrichtige Verhalten."

Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Zudem ist seit kurzem auch das öffentliche Zeigen von Öcalan-Porträts untersagt.

Ein Polizeisprecher kündigte am Sonntag wegen der Öcalan-Fahnen "definitiv Ermittlungsverfahren" an. Die Polizei habe nicht schon während der Kundgebung eingegriffen, um keine Eskalation zu riskieren. In einem solchen Fall gelte die Regel "Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung".

Angemeldet worden war die Kundgebung vom Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e.V., das in einem Newsletter des Bundesamtes für Verfassungsschutzes von 2016 als PKK-nah bezeichnet wird.

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