Organspende-Abstimmungen im Parlament So haben sich die Abgeordneten aus der Region entschieden

Region · Die Abgeordneten des Bundestages stimmten für eine moderate Weiterentwicklung der geltenden Zustimmungsregelung zu einer Entscheidungslösung bei Organspenden. So haben sich die Abgeordneten aus der Region bei den Organspende-Abstimmungen im Parlament entschieden.

 So haben sich die Abgeordneten aus der Region entschieden.

So haben sich die Abgeordneten aus der Region entschieden.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Noch eindeutiger als am Donnerstag die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung im Bundestag waren, ist die Haltung der elf Abgeordneten aus der Region Bonn/Rhein-Sieg/Neuwied/Ahrweiler zur Organspende. Acht von ihnen sprachen sich für die Entscheidungslösung aus, drei meinten hingegen, die Widerspruchsregelung sei der beste Weg, um mehr Organspenden zu bekommen. Warum haben sich die Parlamentarier so entschieden?

Für Katja Dörner (Grüne, Bonn) steht fest: „Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, halte ich für den falschen Weg.“ Das sei ein zu großer Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit. Es gebe andere erfolgreiche Wege, die Anzahl der Organspenden zu steigern, wie die aktive und regelmäßige Information der Menschen oder auch die Online-Registrierung. Auch Alexander Graf Lambsdorff (FDP, Bonn) sieht es so: Die deutsche Rechtsordnung werte Schweigen praktisch nie als Zustimmung. „Diesen Grundsatz ausgerechnet bei einer so höchstpersönlichen Frage umzukehren, halte ich für einen Bruch mit unserer Verfassungstradition“, meinte Lambsdorff.

Ähnlich argumentierte Andreas Bleck (AfD, Neuwied): „Bei dieser zutiefst ethisch-moralischen Frage darf es keine Zustimmung durch Schweigen geben.“ Norbert Röttgen (CDU, Rhein-Sieg) erklärte, er sei dagegen, „dass der Staat die Grundsatz-Erlaubnis zu fundamentalen Eingriffen erhält und jeder Mensch, der dies ablehnt, aktiv werden und ausdrücklich widersprechen muss“. Auch für Sebastian Hartmann (SPD, Rhein-Sieg) ist die Widerspruchslösung der falsche Weg, „da sie das im Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht in Frage stellt“. Bei der Abstimmung im Bundestag war er nicht dabei, weil er an der Trauerfeier für den früheren NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider teilnahm.

Doppelte Zustimmungslösung

Erwin Rüddel (CDU, Neuwied) hob hervor, dass erfolgreiche Länder bei der Organspende wie Spanien und Dänemark die doppelte Zustimmungslösung praktizierten. Sie erreichten dadurch „einen hohen Grad an Vertrauen in der Bevölkerung“. Dabei gebe sowohl der potenzielle Organspender zu Lebzeiten seine Zustimmung als auch seine Familie im Falle des Hirntods. Nach Auffassung von Nicole Westig (FDP, Rhein-Sieg) ist die Organspende „wohl der höchste Ausdruck christlicher Nächstenliebe“. Dieser Akt könne jedoch stets nur freiwillig sein. Ihre Fraktionskollegin Sandra Weeser (Neuwied) hält die Widerspruchsregelung für „einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit“ – das wichtigste Argument für ihr Ja zur Zustimmungslösung.

Dieses Video ist Teil einer Kooperation vom GA und dem WDR.

Doch was waren die Gründe jener Abgeordneten, die anderer Ansicht waren? Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU, Rhein-Sieg) meinte: „Die Widerspruchslösung stellt sich auf die Seite derjenigen, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Sie ist das Konzept, mit dem die meisten Leben gerettet, die wenigsten Chancen vertan werden. Die Bereitschaft zur lebensrettenden Organspende wird der Normalfall.“

Ihre Fraktionskollegin Mechthild Heil (Ahrweiler) verwies darauf, dass trotz vieler Initiativen und Informationen rund um das Thema Organtransplantation nur wenige Menschen einen Spenderausweis besäßen. „Diese Diskrepanz löst die doppelte Widerspruchslösung, weil sie niemanden zwingt, seine Organe zu spenden, aber jeden in die Pflicht nimmt, sich zu entscheiden.“

Der große Mangel an Spenderorganen ist für Alexander Neu (Die Linke, Rhein-Sieg) das wichtigste Argument für sein Eintreten für die Widerspruchsregelung. So gelte diese Lösung in 18 Ländern, Studien zeigten, „dass sich die Zahl der Spender nach Einführung dieser Regelung im Schnitt um 20 bis 30 Prozent erhöhte“. Er habe für diesen Gesetzentwurf gestimmt, „weil er niemanden dazu zwingt, seine Organe zu spenden, die Menschen aber in die Pflicht nimmt, sich mit dem Thema auseinander zu setzten und sich aktiv für oder gegen eine Organspende zu entscheiden“.

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