NRW: Qualitätsstandards für Unterricht mit Behinderten

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen geht neue Wege beim gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung. Die Landesregierung wolle den Schulträgern künftig verbindliche Qualitätsstandards für die sogenannte Inklusion vorgeben, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Noch vor der Sommerpause werde die Regierung Eckpunkte zur Neuausrichtung vorlegen.

 Yvonne Gebauer (FDP) spricht auf einer Pressekonferenz.

Yvonne Gebauer (FDP) spricht auf einer Pressekonferenz.

Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Die künftigen Standards sollen unter anderem die Klassengrößen und die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse regeln sowie den Personalschlüssel. Gleichzeitig sollen die Vorgaben für die Mindestgrößen von Förderschulen neu geregelt werden.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte keine Qualitäts- und Personalstandards für inklusiven Unterricht vorgegeben. Behinderten- und Kommunalverbände hatten das kritisiert. Nach dem sogenannten Konnexitätsprinzip ist die staatliche Ebene, die neue Verpflichtungen vorgibt, auch für deren Finanzierung zuständig.

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