Kritik vom Nabu NRW öffnet Wälder für hohe Windräder

Düsseldorf · NRW öffnet die Wälder für über 100 Meter hohe Windräder. Im aktualisierten Windkrafterlass legt die Landesregierung aber fest, dass Waldflächen nur dann genutzt werden dürfen, wenn "Gebiete für die Windenergienutzung außerhalb des Waldes nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind".

Auch müssten Eingriffe in Wälder auf "das unbedingt erforderliche Maß" beschränkt bleiben - etwa auf Kahlflächen und weniger wertvolle Fichtenwälder.

Die "Enttabuisierung des Waldes" wird im gestern vorgelegten Windkrafterlass bereits vor Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans (LEP) ermöglicht. Laut Erlass können Windräder im Wald mit mehr als 180 Metern Höhe sowie außerhalb der Wälder mit mehr als 150 Metern Höhe wirtschaftlich betrieben werden. Naturschutz- und Gewerbegebiete sind Tabubereiche für Windparks. Träger sollen prüfen, ob Windräder gezielt in der Nähe von Straßen, Gleisen und Hochspannungsleitungen errichtet werden können.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in NRW bis 2020 von vier auf 15 Prozent steigern. Damit könnten die heute 3000 Windanlagen fünf Millionen Haushalte versorgen. Der Umweltverband Nabu kritisierte, dass die Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen durch Windräder im neuen Erlass nicht reduziert wurde.

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