Verweis auf Verhältnismäßigkeit NRW legt Berufung gegen Fahrverbote in Bonn ein

Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung geht in Berufung gegen das Urteil zu Dieselfahrverboten in Bonn und Köln. Begründung: Die Luftbelastung könne durch die Luftreinhaltepläne der beiden Städte verbessert werden.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat wie angekündigt Berufung gegen Dieselfahrverbote in Köln und Bonn ab April 2019 eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung könne mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen beider Städte "ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden", erklärte die Staatskanzlei in Düsseldorf am Mittwoch. Fahrverbote seien daher unverhältnismäßig. Eine Entscheidung trifft das Oberverwaltungsgericht Münster.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang November entschieden, in Köln und Bonn müssten ab April Fahrverbote für ältere Dieselautos eingeführt werden. In Köln betrifft diese Verbot die gesamte grüne Umweltzone, in Bonn zwei besonders belastete Straßen.

Die Landesregierung verwies am Mittwoch besonders auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Hierbei seien auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten, erklärte die Staatskanzlei.

"Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für verhältnismäßiger als Fahrverbote", teilte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) mit. Sie verwies auf den Dieselgipfel vom Montag, bei dem die Bundesregierung angekündigt hatte, die rechtlichen und technischen Regelungen für Hardwarenachrüstungen noch in diesem Jahr vorzulegen.

Auch für Essen kündigte die Landesregierung bereits Berufung an. Für Gelsenkirchen will sie die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

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