Keine Zwangsverpflichtung von Ärzten NRW entschärft geplantes Pandemie-Gesetz

Düsseldorf · Für den Kampf gegen das Coronavirus wollte die NRW-Landesregierung weitreichende Rechte haben - und sogar Ärzte und Pfleger zwangsweise zum Dienst heranziehen können. So weit wird es nach dem Protest der Opposition nun nicht kommen.

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Foto: dpa/Jens Büttner

Ärzte und Pfleger dürfen im Katastrophenfall in der Corona-Krise in Nordrhein-Westfalen nicht zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden. Das geplante Pandemie-Gesetz für NRW mit ursprünglich geplanten weitreichenden Befugnissen für die Landesregierung wird entschärft. Darauf einigten sich die Fraktionsspitzen der CDU/FDP-Koalition und der oppositionellen SPD und Grünen am Mittwochabend, wie aus Landtagskreisen verlautete. Der besonders strittige Passus zur Zwangsverpflichtung sei gestrichen worden, hieß es. Stattdessen werde es ein Freiwilligenregister geben. Das gesamte Gesetz werde bis 31. März 2021 befristet. Bei wesentlichen Entscheidungen gelte ein Parlamentsvorbehalt.

Das Gesetz soll am Donnerstag in einer Sondersitzung des Landtags mit diesen Korrekturen verabschiedet werden. Damit konnten SPD und Grüne in wesentlichen Forderungen durchsetzen. Die Sozialdemokraten hatten angekündigt, dem Gesetz nur zuzustimmen, wenn Zwangsverpflichtungen von medizinischem Personal gestrichen würden.

Auch in weiteren Punkten wurden die für die Landesregierung vorgesehenen Durchgriffsrechte beschnitten. So kann eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“, die als Grundlage für die Sonderbefugnisse der Landesregierung dient, künftig nur vom Landtag für das Land NRW definiert werden. Die Feststellung dieser Lage sei auf zwei Monate befristet, die Landesregierung müsse dem Landtag regelmäßig berichten.

Auch die Befugnisse des Gesundheitsministeriums würden begrenzt. Medizinisches Material dürfe nicht bei Privatpersonen beschlagnahmt werden. Wenn Krankenhäuser aufgrund der epidemischen Lage andere Leistungen nicht mehr erbringen könnten und etwa planbare Operationen verschieben müssten, dann müssten sie entschädigt werden.

Ganz gestrichen wurde zudem der Artikel 10 des CDU/FDP-Entwurfs, in dem das Schulministerium ermächtigt werden sollte, durch Rechtsverordnungen von Abschluss- und Prüfungsordnungen abzuweichen.

In einer Expertenanhörung zu dem Gesetz hatten zuvor bereits Rechtswissenschaftler verfassungsrechtliche Zweifel an Zwangsverpflichtungen geäußert. Die meisten Sachverständigen empfahlen auch, gravierende Entscheidungen über einen epidemischen Notstand nicht in die Hand des Gesundheitsministers zu legen, sondern dem Parlament zu überlassen. Ein Großteil der Experten forderte auch Befristungen der vorgesehenen Regelungen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt unbefristete Grundrechtseinschränkungen und sollte nach Willen der schwarz-gelben Landesregierung im Eilverfahren schon vergangene Woche vom Landtag abgesegnet werden. Diese Pläne bremste die Opposition aus. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte gesagt, er wolle eine möglichst einstimmige Verabschiedung im Landtag. Dafür werde es auch Zugeständnisse geben. Die AfD wurde nicht an den Verhandlungen beteiligt.

Zu Beginn der Landtagssitzung am Donnerstag (12.00) will Laschet die Abgeordneten über Zwischenergebnisse der Feldstudie zur Ausbreitung des Coronavirus im Kreis Heinsberg informieren. Im Zentrum soll der „Weg zu einer verantwortungsvollen Normalität“ stehen. Das Forschungsprojekt des Bonner Virologen Hendrik Streeck im Kreis Heinsberg untersucht neben der Ausbreitung der Infektion auch die Dunkelziffer und die Wirkung der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen.

(dpa)
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