Nach Kirchenmusiker-Kündigung: Bischofskonferenz gefragt

Düsseldorf/Essen · Dem Organisten einer katholischen Gemeinde wird in den Neunzigern gekündigt - weil er nach der Trennung von seiner Frau mit einer neuen Partnerin lebt und mit ihr ein Kind bekommt. Seither zieht er von Gericht zu Gericht. Nun soll die Bischofskonferenz Stellung nehmen.

Kündigung wegen Trennung und neuer Partnerschaft: Im Prozess um die Entlassung eines Kirchenmusikers will das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Deutsche Bischofskonferenz anhören. Man wolle das Kommissariat der deutschen Bischöfe um eine Stellungnahme bitten, inwieweit der Grund für die Entlassung nach dem Kirchenrecht zulässig sei, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Organist war vor rund 20 Jahren von einer katholischen Kirchengemeinde in Essen entlassen worden.

Die Kernfrage dabei: Ist die Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters nach dem Arbeitsrecht der katholischen Kirche nur bei einer Wiederheirat gerechtfertigt - wie der Kirchenmusiker und Kläger findet - oder reicht bereits das Eingehen einer neuen Partnerschaft als Grund für eine Entlassung aus? Die Gemeinde meint, die neue Partnerschaft des heute 60 Jahre alten Organisten sei eine schwerwiegende Verfehlung im Sinne des Kirchenrechts.

Falls sich herausstellen sollte, dass diese Einschätzung nicht vertretbar gewesen sei, käme es nach Ansicht der Kammer in Frage, neu zu entscheiden, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß.

Der Kläger fordert 300 000 Euro Schadenersatz für entgangenes Gehalt und Rentenansprüche. Das Arbeitsgericht Essen hatte die Klage abgewiesen. Mit dem Fall waren schon alle Instanzen der deutschen Arbeitsgerichte befasst. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den Streit behandelt: Der stellte 2010 eine Verletzung der Privatsphäre fest und sprach dem Organisten 40 000 Euro Entschädigung zu, die er auch bekam.

Seit 15 Jahren arbeitet der Kläger wieder als Organist - halbtags für die Evangelische Kirche.

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