Prozesse Nach EZB-Krawallen: Urteil im ersten Prozess rechtskräftig

Frankfurt/Main · Frankfurt/Main (dpa) - Das Urteil im ersten Prozess nach den schweren Krawalle zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 ist rechtskräftig.

 Am 18. März 2015 war es zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zu schweren Krawallen gekommen.

Am 18. März 2015 war es zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zu schweren Krawallen gekommen.

Foto: Boris Roessler/Archiv

Das Urteil im ersten Prozess nach den schweren Krawalle zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 ist rechtskräftig.

Der zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilte Italiener habe seine Berufung zurückgezogen, teilt das Landgericht Frankfurt am auf Anfrage mit.

Der Student war vom Amtsgericht wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der bei seiner Verurteilung 23 Jahre alte Mann hatte nach den Feststellungen des Gerichts einen Polizisten mit einem Stein beworfen und verletzt. Es ist bisher das einzige Urteil nach den Krawallen. Ein zweiter Prozess gegen einen Mann aus Karlsruhe beginnt voraussichtlich im Mai oder Juli.

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