Weniger Tagungen Kontroverse um Mitarbeiterpauschalen im NRW-Landtag

Düsseldorf · Laut Daten des Landtagspräsidiums hat das Plenum in der laufenden Wahlperiode seltener und kürzer getagt als in den Perioden zuvor. Dadurch ist nun eine Kontroverse um die zuletzt erhöhten Mitarbeiterpauschalen entbrannt.

 Kürzere Debatten im Vergleich zu den vorausgegangenen Wahlperioden: der aktuelle Landtag.

Kürzere Debatten im Vergleich zu den vorausgegangenen Wahlperioden: der aktuelle Landtag.

Foto: picture alliance/dpa

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im ersten Amtsjahr der laufenden Wahlperiode deutlich weniger Gesetze verabschiedet als die beiden Vorgängerregierungen im Vergleichszeitraum. Das Plenum des Landtages tagte vergleichsweise selten und die Sitzungen waren kürzer als in den beiden vorausgegangenen Wahlperioden. Das geht aus Daten des Landtagspräsidiums hervor, die unsere Redaktion ausgewertet hat.

Anfang des Jahres hatten CDU, SPD, FDP und Grüne im Landtag ein höheres Budget für die Beschäftigung von Mitarbeitern durchgesetzt. Begründung: Die Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 89 Prozent sei notwendig, weil der Umfang der parlamentarischen Arbeit zuletzt deutlich zugenommen habe.

Ein Vergleich ausgewählter Daten der laufenden Wahlperiode mit früheren Jahren relativiert diese These allerdings deutlich. So kamen die Parlamentarier im ersten Jahr der aktuellen 17. Wahlperiode (1. Juni 2017 bis 17. Mai 2018) nur 27 Mal zu Plenarsitzungen zusammen. Im ersten Jahr der 16. Wahlperiode (31. Mai 2012 bis 16. Mai 2013) gab es 32 Plenarsitzungen und im Vergleichsjahr der 15. Wahlperiode (9. Juni 2010 bis 19. Mai 2011) 35.

Auch die Länge der Plenarsitzungen zeugt nicht von außergewöhnlichem Gesprächsbedarf im aktuellen Landtag. Im Mittel dauerten die Sitzungen im ersten Jahr 7,50 Stunden. In den beiden vorausgegangenen Wahlperioden lag der Median bei je mindestens 8,45 Stunden – unter Ex-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) debattierten die Parlamentarier also pro Sitzung eine Stunde länger. Was vor dem Hintergrund der hauchdünnen Mehrheit von nur einer Stimme, mit der Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) regiert, überrascht: Knappe Mehrheitsverhältnisse haben meist ein längeres Ringen im Plenum zur Folge.

Deutlich mehr Expertenanhörungen

Auch bei neuen Gesetzen hält sich der aktuelle Landtag quantitativ zurück. So brachte die Regierung Laschet im ersten Amtsjahr 28 Gesetzentwürfe ein, von denen im selben Zeitraum 24 verabschiedet wurden. Im ersten Jahr der 16. Wahlperiode brachte die damalige Regierung Kraft noch 53 Gesetzentwürfe durchs Parlament. Im ersten Jahr der 15. Wahlperiode waren es 32 Gesetzentwürfe, 31 davon kamen im ersten Jahr durch.

„Die Daten zeigen, dass die Erhöhung der Mitarbeiterpauschalen nicht gerechtfertigt war“, sagt der NRW-Chef des Bundes der Steuerzahler, Heinz Wirz. Durch die 89-prozentige Erhöhung hat jeder der 199 Abgeordneten monatlich 8348 Euro für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung. Zuvor waren es 4417 Euro pro Monat. Wirz fordert: „Der Landtag muss die Erhöhung der Mitarbeiterpauschalen zurücknehmen.“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Sarah Philipp, ist dagegen: „Die SPD-Fraktion wird die zusätzlichen Gelder nutzen, um Gesetzentwürfe aus der Opposition einzubringen, gerade in den Bereichen, in denen die Regierung schläft.“ Ihr Amtskollege von der FDP, Henning Höne, warnt vor falschen Rückschlüssen. „Das Plenum ist nur der sichtbarste Teil der parlamentarischen Arbeit. Im Hintergrund hat die Arbeit etwa durch die Zunahme der Expertenanhörungen und der direkten Online-Kommunikation mit Bürgern deutlich zugenommen, weshalb die Erhöhung der Mitarbeiterpauschalen gerechtfertigt war.“ Im ersten Jahr der aktuellen Wahlperiode gab es mit 67 Expertenanhörungen deutlich mehr als in den Vergleichszeiträumen der 16. Wahlperiode (60) und der 15. Wahlperiode (52).

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