Kommentar zum Kopftuchurteil Klares Urteil

Meinung | Brüssel · Ist es das Ende der Kämpfe um muslimische Kopftücher oder andere religiöse Symbole? Das Urteil des EuGH stoppt zumindest jede Willkür.

 Der EuGH entscheidet zum Kopftuch in Unternehmen. (Archivbild)

Der EuGH entscheidet zum Kopftuch in Unternehmen. (Archivbild)

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Mit diesem Urteil können vor allem deswegen alle leben, weil es jede Willkür stoppt. Danach kann und darf es nämlich keinen Kampf gegen das muslimische Kopftuch oder irgendein anderes religiöses Symbol mehr geben, weil die Unternehmen ihr neutrales Erscheinungsbild grundsätzlich regeln und festschreiben können. Mehr noch: Sie dürfen sogar in bestimmten Unternehmensbereichen beispielsweise mit Kundenkontakt andere Regeln einführen als in anderen. Arbeitnehmer sind zugleich davor geschützt, dass ein Betrieb dem Drängen eines Kunden nachgibt und deshalb gleich der Job riskiert wird.

Dieser Spruch schafft auf allen Seiten viel Sicherheit. Eine Firma darf religiöse Symbole nunmehr aussperren, Arbeitnehmer haben dies zu akzeptieren. Gleichzeitig sind sie nicht willkürlich irgendwelchen Anfeindungen ausgesetzt, weil nicht nur die unmittelbare, sondern auch die mittelbare Diskriminierung ausgeschlossen werden muss. Vereinfacht gesagt haben die Richter Klarheit und Transparenz gefordert, auf die sich alle Seiten verlassen und berufen können. Dagegen kann es weder von Unternehmens- noch von Arbeitnehmerseite Einwände geben.

Dieses Urteil hilft, viele Streitfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Die Arbeitgeber täten trotzdem gut daran, die neue Freiheit nur dort einzusetzen, wo es unvermeidbar scheint. Ein neutrales Auftreten mag wünschenswert sein – die Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen ist es aber ebenso. Welcher Religion ein Arbeitnehmer angehört, darf nicht zum Kriterium der Beurteilung seiner Leistung werden.

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