Kein grundsätzliches Tätowierungsverbot für NRW-Beamte

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Tätowierungen nicht grundsätzlich für alle Beschäftigten der Landesverwaltung verbieten. Vor allem Lehrer und uniformierte Polizisten unterlägen aber einer besonderen Neutralitätspflicht, unterstrich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine SPD-Anfrage.

Bei der NRW-Polizei entscheide eine "Körperschmuckkommission" beim Landesamt für Personalangelegenheiten im Einzelfall, ob Tatoos "der zu prognostizierenden charakterlichen Eignung eines Bewerbers entgegenstehen". Generell halte die schwarz-gelbe Koalition am Erlass der rot-grünen Vorgängerregierung fest, wonach "Körperschmuck weiterhin grundsätzlich nicht erwünscht ist".

Derzeit sind mehrere Streitfälle zwischen dem Land und Polizei-Bewerbern mit Tattoos vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig - unter anderem mit großen Löwen-Tätowierungen. "Ein großflächiger sichtbarer Körperschmuck stellt, völlig unabhängig von den Motiven, für sich genommen einen unüberwindbaren Eignungsmangel dar", argumentierte Reul. Ein absolutes Tätowierungsverbot gebe es bei der NRW-Polizei aber nicht.

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