Gesetzesänderung Kabinett will Fußfessel für Gefährder beschließen

Berlin · Islamistische Gefährder sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett will heute in Berlin eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt beschließen.

 Eine elektronischen Fußfessel: Islamistische Gefährder sollen damit künftig überwacht werden können.

Eine elektronischen Fußfessel: Islamistische Gefährder sollen damit künftig überwacht werden können.

Foto: Susann Prautsch

Der Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und rund 50 teils schwer verletzt. Er war als Gefährder eingestuft und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm keine Papiere ausgestellt hatte.

Zugleich will die Bundesregierung am Mittwoch eine Nachbesserung des BKA-Gesetzes beschließen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen April die umfangreichen Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte damals unverhältnismäßige Eingriffe bemängelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei zum Teil nicht ausreichend geschützt.

Weitere Infos

  • - Die elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender zur Überwachung von Menschen, von denen eine Gefahr für die Bevölkerung ausgehen könnte. Die mit einer Satelliten-Ortung ausgestattete Fußfessel schlägt Alarm, sobald sich ein Träger zum Beispiel einer für ihn verbotenen Zone nähert oder ein definiertes Gebiet verlässt.

- Die Überwachungsstelle der Bundesländer im hessischen Bad Vilbel behält alle Fußfesselträger im Blick. Bundesweit tragen derzeit 88 (Stand: 12. Januar) aus der Haft entlassene Gewalt- und Sexualverbrecher ein solches, 180 Gramm schweres Gerät am Bein. Künftig soll das Gerät auch potenzielle Terroristen überwachen.

- Geht ein Alarm los, greift ein Mitarbeiter zum Telefon und ruft den Fußfesselträger auf dessen Handy an. Meldet dieser sich nicht, wird die Polizei vor Ort alarmiert, um den Betreffenden zu stoppen. Hinter den Alarmen kann aber auch eine schwächelnde Batterie stecken oder der Versuch, die Fessel zu entfernen oder einen verbotenen Ort zu betreten.

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