Jäger widerspricht de Maizière: Haft für Amri unmöglich

Düsseldorf · Eine Abschiebungshaft für den tunesischen Terroristen Anis Amri ist aus Sicht des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) nicht möglich gewesen. Eine gegenteilige Rechtsauffassung beruhe auf einer falschen, sehr theoretischen Auslegung des Aufenthaltsgesetzes, sagte Jäger am Mittwoch als Zeuge im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Die hohen Voraussetzungen für eine Abschiebungsanordnung seien nicht erfüllt gewesen.

 Thomas de Maizière.

Thomas de Maizière.

Foto:  Bernd von Jutrczenka/Archiv

Dagegen hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag im Ausschuss die Ansicht vertreten, spätestens Ende Oktober 2016, als Tunesien Amris Identität bestätigt habe, hätte mit guten Gründen ein Antrag auf Abschiebehaft gestellt werden können.

Für einen erfolgreichen Haftantrag hätte dargelegt werden müssen, dass binnen drei Monaten mit einem Verfahrensabschluss zu rechnen sei, sagte Jäger. Das habe aber den Erfahrungen der zentralen Ausländerbehörde in Köln widersprochen. Das Verhalten von Amri für die Aussicht auf Abschiebungshaft sei hier nicht mehr maßgeblich gewesen, sondern allein die zu erwartende Bearbeitungszeit in Tunesien.

Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert und zwölf Menschen getötet. Der abgelehnte Asylbewerber war in Deutschland bereits Monate vor der Tat als islamistischer Gefährder eingestuft und beobachtet worden.

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