Kölner Silvesternacht In der Silvester-Affäre droht Verfassungsklage

Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung weigert sich, dem Untersuchungsausschuss bestimmte Geheimdokumente vorzulegen. Nun will die Opposition die Herausgabe auf juristischem Wege erzwingen.

 Dem Untersuchungsausschuss wurden nicht alle Dokumente zugänglich gemacht, die die Silvesternacht betreffen.

Dem Untersuchungsausschuss wurden nicht alle Dokumente zugänglich gemacht, die die Silvesternacht betreffen.

Foto: picture alliance / dpa

Im Streit um die Aufarbeitung der Kölner Silvesternacht droht der rot-grünen Landesregierung eine Verfassungsklage. Wie aus Oppositionskreisen verlautete, soll Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gerichtlich gezwungen werden, bislang unter Verschluss gehaltene Unterlagen zur regierungsinternen Nachbereitung der massenhaften Übergriffen offen zu legen.

Der Chef der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), hatte dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Peter Biesenbach (CDU), am Mittwoch erneut die Herausgabe von fünf Dokumenten der Regierungszentrale verweigert. Dabei geht es um Beratungsprotokolle zur Staatssekretärskonferenz und Kabinettssitzung vom 11. und 12. Januar sowie um eine Email-Korrespondenz zwischen Kraft und ihrem Regierungssprecher vom 5. Januar. Lersch-Mense verweist auf das Geheimhaltungsrecht (Arkanbereich) jeder Landesregierung.

CDU-Obfrau Ina Scharrenbach sprach von einer „unverschämten Antwort“ und einem „Affront gegenüber dem Parlament“. Die Ministerpräsidentin breche ihr eigenes Versprechen einer lückenlosen Aufklärung. Untersuchungsausschüsse haben weitgehende Befugnisse, allerdings steht Regierungen im Einzelfall ein gerichtlich garantierter Geheimhaltungsbereich zu. Die Landesregierung will die Dimension der Kölner Silvesterübergriffe erst am 4. Januar erkannt haben, Kraft äußerte sich erstmals am 5. Januar zu den Vorfällen.

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