Sozialgericht Ghetto-Überlebende kämpfen vor Berliner Gericht um Rente

Berlin · Mehr als 70 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur geht es am Berliner Sozialgericht noch um das Schicksal verfolgter Juden.

 Stapel mit Akten liegen in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin.

Stapel mit Akten liegen in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin.

Foto: Stephanie Pilick/Illustration

An Deutschlands größtem Sozialgericht kämpfen in rund 20 Fällen Überlebende, die in Ghettos gearbeitet haben, oder deren Angehörige um Renten. Es sei sehr schwierig, nach so langer Zeit Ansprüche nachzuweisen, sagte der Sprecher des Gerichts, Marcus Howe, der Deutschen Presse-Agentur. "Es sind die letzten Fälle."

Das seit 2002 gültige Gesetz zu den sogenannten Ghetto-Renten habe zum Teil falsche Erwartungen geweckt. Es sei schwer zu vermitteln, dass für Rentenansprüche laut Gesetz eine Beschäftigung aus eigenem Entschluss und gegen Bezahlung in einem Ghetto glaubhaft gemacht werden müsse, obwohl die Betroffenen die Tätigkeit als Zwangsarbeit empfunden hätten. Kläger seien enttäuscht über abgewiesene Klagen, so Howe. Betroffenen gehe es meist nicht zuerst um eine ohnehin geringe Rente, sondern um die Würdigung ihres Schicksals.

Mit dem Gesetz waren Urteile des Bundessozialgerichts umgesetzt worden. In Berlin werden wegen des Sitzes der Deutschen Rentenversicherung Bund alle Fälle verhandelt, in denen Ausländer klagen.

Seit 2016 sind zudem laut Sozialrichter Howe über eine Anwaltskanzlei etwa 140 Klagen von Roma und Sinti aus dem früheren Jugoslawien, Rumänien und der Ukraine eingegangen, die Renten nach dem Ghetto-Gesetz erstreiten wollen. "Das ist eine völlig neue Gruppe, für das Gericht ist das Neuland." Ob es in den dortigen besetzten Gebieten Ghettos für diese Bevölkerungsgruppe gab, sei noch nicht erforscht.

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