Grundsatzentscheidung Gericht verhandelt über gestrichene NPD-Fraktionsgelder

Kassel · Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel beschäftigt sich heute mit der Frage, ob die Stadt Büdingen der rechtsextremen NPD die Fraktionsgelder streichen durfte.

 Ein Wahlplakat der NPD zur Kommunalwahl in Büdingen im vergangenen Jahr.

Ein Wahlplakat der NPD zur Kommunalwahl in Büdingen im vergangenen Jahr.

Foto: Boris Roessler

Es gehe um eine grundsätzliche Entscheidung, sagte der geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke. Die Auffassung des Kommunalverbandes, der Büdingen in dem Verfahren juristisch vertritt, sei: "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fraktionsgelder."

Die Stadt Büdingen (Wetteraukreis) hatte Ende Januar ihre Satzung geändert. Demnach sollen "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den sogenannten Entschädigungszahlungen ausgenommen sein. Die Kommune reagierte damit auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nach Ansicht der obersten Richtern ist die rechtsextreme Partei zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend, um sie verbieten. Es gebe "andere Reaktionsmöglichkeiten" wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

Die NPD hält das Vorgehen Büdingens für rechtswidrig und reichte Klage beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ist bundesweit kein ähnlicher Fall bekannt. Die NPD hat in Büdingen vier Sitze in der Stadtverordnetenversammlung.

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