Gericht lehnt FDP-Antrag gegen Amri-Bericht ab

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Antrag der FDP-Fraktion im Landtag gegen den Zwischenbericht des Amri-Untersuchungsausschusses als unzulässig abgelehnt. Nach Angaben eines Sprechers entschied das Gericht am Montag, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes zuständig sei.

Die FDP hatte das Gericht eingeschaltet, weil der Bericht im Untersuchungsausschuss nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden war. Aus Sicht von CDU und FDP hatten SPD und Grüne mit ihrer Mehrheit einen Bericht verfasst, der mit gekürzten Zeugenaussagen eine selektive Beweiswürdigung vornehme.

Der Amri-Ausschuss trifft sich an diesem Donnerstag, drei Tage vor der Landtagswahl, wieder. Das Gremium will klären, wie es dem Tunesier Anis Amri gelingen konnte, den Anschlag mit zwölf Toten auf dem Berliner Weihnachtsmarkt zu begehen, obwohl er als islamistischer Gefährder im Visier der Sicherheitsbehörden war. Amri hatte lange in NRW gelebt.

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