Gericht hinterfragt 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

Münster · Bei der Verhandlung zur Rechtmäßigkeit einer 2,5-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in NRW hat der Verfassungsgerichtshof in Münster den Zweck der Sperrklausel kritisch hinterfragt. Unter anderem wollten die Richter beim Verfahrensauftakt am Dienstag wissen, warum die Hürde gerade bei 2,5 angelegt worden sei. "Die Richter haben durch eine intensive Befragung des Prozessvertreters des Landtags erkennen lassen, dass sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Klausel haben", sagte zudem der Vertreter der klagenden Piraten-Partei, Prof. Bodo Pieroth, nach dem Verfahren.

 Verfassungsgericht in Münster .

Verfassungsgericht in Münster .

Foto: Friso Gentsch

Der Landtag hatte 2016 mit großer Mehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen und die Sperrklausel eingeführt. Die Hürde war nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalvertretungen arbeitsfähig zu halten. Befürworter argumentieren, die Klausel verstoße nicht gegen das Demokratieprinzip.

Mehrere Parteien sind gegen die Sperrklausel vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gezogen. Seine Entscheidung will das Gericht am 21. November verkünden.

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