Prozesse Gericht bestätigt: AfD darf Judenhetze vorgeworfen werden

Mainz · Mainz (dpa) - Das Landgericht Mainz hat eine Unterlassungsforderung der AfD gegen den Grünen-Politiker Daniel Köbler zurückgewiesen. Richterin Susanne Gast sagte, Köblers Äußerung in einem Zeitungsinterview, dass es in der AfD Fälle von Judenhetze gebe, sei eine wahre Tatsachenbehauptung.

 Gerichtlich bestätigt: Daniel Köbler hatte der AfD Judenhetze vorgeworfen. Das Landgericht bestätigte nun, dass es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Gerichtlich bestätigt: Daniel Köbler hatte der AfD Judenhetze vorgeworfen. Das Landgericht bestätigte nun, dass es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Foto: Oliver Dietze

Das Landgericht Mainz hat eine Unterlassungsforderung der AfD gegen den Grünen-Politiker Daniel Köbler zurückgewiesen. Richterin Susanne Gast sagte, Köblers Äußerung in einem Zeitungsinterview, dass es in der AfD Fälle von Judenhetze gebe, sei eine wahre Tatsachenbehauptung.

Der Wahrheitsgehalt der zweiten Äußerung, wonach AfD-Mitglieder den Holocaust geleugnet hätten, sei in der Schwebe. Angesichts der Umstände des Landtagswahlkampfs sei hier aber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Vorrang einzuräumen. (AZ: 3 O 28/16)

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