Bildung, Wohnungen und Verkehr Geplante Grundgesetzänderung im Bundestag umstritten

Berlin · Der Deutsche Bundestag hat an diesem Freitag mehrere Themen auf der Agenda: Beraten wird ein Gesetz zur Brückenteilzeit, das einen Rechtsanspruch auf Rückkehr auf eine Vollzeit-Stelle regelt. Und es geht um eine Grundgesetzänderung.

 Bundesfinanzminister Olaf Scholz wirbt im Bundestag für eine Grundgesetzänderung, durch die Bundesmittel unter anderem für die Bildungsinfrastruktur an die Kommunen fließen sollen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz wirbt im Bundestag für eine Grundgesetzänderung, durch die Bundesmittel unter anderem für die Bildungsinfrastruktur an die Kommunen fließen sollen.

Foto: Gregor Fischer

Die geplante Grundgesetzänderung für umfangreiche Bundesmittel für Schulen, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr bleibt umstritten. Somit ist unklar, ob die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht wird.

Bei der ersten Beratung im Bundestag warb Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für die Pläne. Die Länder blieben für Bildung zuständig, versicherte Scholz. Der Bund müsse sie aber stärker unterstützen. Sehr weit hinten liege Deutschland international mit seinen Metrosystemen. In vielen Städten wie Paris gebe es massive Ausbauprogramme. Es sei "absolut notwendig", dass der Bund hier einen Beitrag leiste.

FDP, Grüne und Linke machten deutlich, dass ihnen die Pläne nicht weit genug gehen. FDP und Grüne legten erstmals in dieser Wahlperiode einen gemeinsamen Antrag vor. Darin fordern sie, Bund und Länder sollten stärker als geplant für Qualität, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenwirken können. Die geplanten Milliardensummen dürften zudem nicht nur zeitlich befristet fließen. FDP-Chef Christian Lindner ermahnte die Koalition, auf die Opposition einzugehen: "Sie haben keine verfassungsändernde Mehrheit."

Die AfD lehnt die geplante Grundgesetzänderung mit der Begründung ab, dass eine zu starke Rolle des Bundes drohe.

Der Bundestag berät heute auch erstmals über das Gesetz zur Brückenteilzeit. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb gegen Kritik der Opposition für sein neues Gesetz. "Teilzeit darf nicht zur Falle werden, zur Sackgasse", sagte Heil im Bundestag. "Dieses Gesetz hilft, dass die Arbeit zum Leben passt und nicht umgekehrt."

Nach jahrelangem Ringen hatte das Bundeskabinett im Juni den Weg für das Gesetz freigemacht. Arbeitnehmer in Deutschland sollen ab Anfang 2019 ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Die vereinbarte Arbeitszeit soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können.

Wegen Widerstands in der Union hatte der Entwurf Heils zuvor knapp zwei Monate auf Eis gelegen. Heils Vorgängerin im Arbeitsressort, die heutige SPD-Chefin Andrea Nahles, war in der vergangenen Wahlperiode mit einem Entwurf für ein solches Rückkehrrecht an der Union gescheitert.

Rund 2,6 Millionen Erwerbstätige (15 bis 74 Jahre) würden gerne länger arbeiten, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Auswertung statistischer Daten von 2016 durch die Linksfraktion berichtet. 1,2 Millionen wollen demnach ihre Arbeitszeit lieber reduzieren.

Der Rechtsanspruch soll aber nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern gelten. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hält das Gesetz deshalb für die Hotel- und Gastronomie-Branche für wirkungslos: "Das sind 70 Prozent des Personals im Gastgewerbe, an denen das Gesetz von Arbeitsminister (Hubertus) Heil komplett vorbeigeht", kritisierte die Vorsitzende Michaela Rosenberger in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Bundesweit arbeiten dem Bericht zufolge knapp 38 Prozent aller Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten.

Die Linksfraktion und die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf von Heil (SPD) daher als unzureichend. Linksfraktionsvize Susanne Ferschl sprach beim RND von einem "Placebo". Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke sagte: "Es ist maximal ein erster Schritt. Das Gesetz besteht vor allem aus Hürden. Das macht die Brückenteilzeit eng und starr."

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