Für Flüchtling gebürgt: Zwei Fälle bald vor OVG

Münster · Zahlreiche Personen haben Syrern die Flucht nach Deutschland ermöglicht, indem sie für sie bürgten. Auf sie kommen nun zum Teil hohe Kosten zu. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt nun über zwei Fälle, in denen sich Bürgen gegen die Zahlungsverpflichtung wehren.

 Gebäude des Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes in Münster.

Gebäude des Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes in Münster.

Foto: B.Thissen/Archiv

Nicht nur in der Flüchtlingshilfe Engagierte dürften kommende Woche gespannt auf das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster schauen. Das Gericht verhandelt am Freitag gleich über zwei Klagen von Personen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und nun dafür zur Kasse gebeten werden.

In dem einen Fall klagt ein türkischer Staatsangehöriger. Er hat sich im Mai 2014 gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Er soll nun rund 1700 Euro an das Jobcenter Leverkusen zahlen, die es für Sozialleistungen ausgegeben hat. Die Klage wurde in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen (Az: 18 A 1197/16).

In dem zweiten Fall hat ein Mann sich gegenüber dem Ausländeramt des Kreises Gütersloh im Juli 2014 dazu verpflichtet, ebenfalls für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Das Jobcenter des Kreises Paderborn fordert von ihm nun ursprünglich 5185 Euro zurück. Der Mann hat in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen (Az.: 7 K 2764/15).

Ab 2013 haben zahlreiche Menschen eine solche Bürgschaft übernommen: Im Rahmen humanitärer Landesaufnahmeprogramme konnten syrische Flüchtlinge ab 2013 nach Deutschland kommen, wenn jemand hier sich verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen. Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014. "In dieser Zeit wurde in NRW für 7000 Syrer eine Verpflichtungserklärung abgegeben", schätzt Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW.

Strittig war, wie lange diese Verpflichtungserklärung die Bürgen binden sollte. Nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von April 2015 sollte die Verpflichtungserklärung enden, wenn Syrer einen Aufenthaltstitel nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren haben. Demgegenüber war das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung auch danach noch weiter gilt.

Eine Lösung sollte dann das neue Integrationsgesetz von 2016 bringen. Danach endet die Dauer der Verpflichtungserklärung pauschal nach fünf Jahren, für die Altfälle von 2013 und 2014 dagegen bereits nach drei Jahren. Im Januar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diejenigen, die eine Verpflichtung für einen Flüchtling abgegeben haben, auch dann bürgen müssen, wenn er das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Vielen Bürgen war die Dauer ihrer Verpflichtungserklärung nicht klar: "Wir fordern, dass das Land NRW dafür Sorge trägt, dass die Menschen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sie haben auf die Rechtsauffassung des Landes NRW vertraut und dürfen dafür nicht bestraft werden", sagte Naujoks.

Der neue Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) will sich für die Bürgen einsetzen. "Soziale Gerechtigkeit bedeutet, nicht noch diejenigen zu bestrafen, die sich mit ihrem Engagement um das Gemeinwohl der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Sozialleistungsträger müssten konsequent jeden Einzelfall prüfen, forderte Stamp.

Das OVG wird am Freitag in beiden Fällen laut einer Gerichtssprecherin voraussichtlich schon ein Urteil fällen.

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