Fraktionen: Organspenden mit Klinik-Auflagen steigern

Düsseldorf · Krankenhäuser sollen nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Regierungsfraktionen strengere Auflagen bekommen, um mögliche Organspender zu identifizieren. Bislang gingen viele potenzielle Organspenden unnötig verloren, heißt es in einem Gesetzentwurf von CDU und FDP. Im vergangenen Jahr war NRW mit nur noch 146 Organspendern auf ein Rekordtief und den letzten Platz im bundesweiten Vergleich gefallen.

 Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird transportiert.

Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird transportiert.

Foto: Soeren Stache/Archiv

Ein wesentlicher Grund für diesen Rückgang sind nach Überzeugung der Regierungsfraktionen "Probleme bei der Identifikation hirntoter Spender in den Entnahmekliniken". Am Mittwoch beraten Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Düsseldorfer Landtags über eine Änderung des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum deutschen Transplantationsrecht.

Im Entwurf heißt es: "Häufig werden intensivmedizinische Maßnahmen abgebrochen, ohne die Möglichkeit einer Organspende zu klären." Deshalb müsse eine regelmäßige Dokumentation und Berichtspflicht der Krankenhäuser über Todesfälle mit Hirnschädigungen eingeführt werden. Es müsse auch begründet werden, wenn und warum keine Hirndiagnostik vorgenommen worden sei. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verbindliche Freistellungen für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken vor.

In schriftlichen Stellungnahmen an den Landtag unterstreichen mehrere Experten, dass wesentlich mehr zu erreichen wäre, wenn Organe zur Transplantation grundsätzlich entnommen werden dürften, solange zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen worden sei. In vielen anderen Ländern habe sich die Widerspruchslösung bewährt.

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