Fachkräfte sollen ab 2020 kommen Fragen und Antworten zum Einwanderungsgesetz

Berlin · Union und SPD haben sich nach monatelangen Beratungen auf ein Einwanderungsgesetz geeinigt: Ist das ein Durchbruch oder ein Tropfen auf den heißen Stein? Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wenige Tage vor Weihnachten zeigt die angeschlagene große Koalition in Berlin, dass sie sich doch noch auf große Gesetzesvorhaben einigen kann: Drei Minister mit zufriedenen Gesichtern präsentierten am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss den Kompromiss zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das ab dem Jahr 2020 wirksam werden soll.

„Es ist kein Fachkräfteabschreckungsgesetz. Es ist ein Gesetz, das alle einlädt“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ein solches Gesetz sei vor drei Jahren in seiner Partei noch unvorstellbar gewesen, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU). Und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) rechnete mit einem zusätzlichen jährlichen Wirtschaftswachstum von 0,5 bis ein Prozent durch die neuen Regeln.

Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist das Ziel des neuen Gesetzes?

Deutschland braucht zunehmend Fachkräfte aus dem Ausland, um den demografisch bedingten Rückgang in den kommenden Jahren abzufedern. Schon jetzt gibt es in vielen prosperierenden Regionen ernstzunehmende Engpässe. Durch das neue Gesetz – das erste in Deutschland überhaupt – soll qualifizierten Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland, den so genannten Drittstaaten, die Einwanderung erleichtert werden.

Wer darf künftig nach Deutschland kommen?

Grundsätzlich jeder, der ausreichend qualifiziert ist und einen Arbeitsvertrag bereits vorweisen kann. Da solche Verträge im Ausland aber schwer zu bekommen sind und deutsche Unternehmen die benötigten Kandidaten aus Drittstaaten im Ausland kaum selbst finden, sollen Fachkräfte mit Berufsausbildung für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche auch ohne konkretes Jobangebot nach Deutschland kommen können. Bisher galt dies nur für Akademiker.

Voraussetzungen sind, dass Kandidaten ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst bestreiten und gute Deutschkenntnisse besitzen. Der Bezug von Sozialleistungen in dieser Zeit ist ausgeschlossen. Wer unter 25 ist, darf auch zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes für sechs oder neun Monate kommen.

Was geschieht mit den bisherigen Beschränkungen?

Wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, sollen Fachkräfte in allen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen. Die bisherige Beschränkung auf Mangelberufe, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) festgestellt hatte, fällt weg. Auch auf die so genannte Vorrangprüfung, wonach die BA zunächst überprüfen musste, ob nicht besser ein einheimischer Bewerber auf eine angebotene Stelle passt, wird verzichtet. Allerdings kann der Arbeitsminister sie in einzelnen Berufen zum Schutz von Inländern rasch wieder einführen.

Was gilt für Asylbewerber?

Einen „Spurwechsel“, der Asylbewerbern während ihres Asylverfahrens den Wechsel ins Einwanderungsverfahren ermöglicht hätte, hat die Union abgewehrt. Sie befürchtete dadurch eine weitere Sogwirkung für schlecht qualifizierte Flüchtlinge.

Für abgelehnte, aber in Deutschland geduldete und bereits gut integrierte Asylbewerber soll es aber eine neue Möglichkeit geben, nicht abgeschoben zu werden. Für sie soll es die so genannte Beschäftigungsduldung in einem eigenen Gesetzentwurf geben. Wer seit mindestens 18 Monaten sozialversicherungspflichtig bei mindestens 35 Wochenstunden beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten geduldet ist, soll insgesamt für weitere 30 Monate bleiben dürfen. Im Anschluss an den Status dieser Beschäftigungsduldung können Betroffene ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

Die Regelung wird auf Wunsch der Union zunächst bis Mitte 2022 befristet. Sind abgelehnte Asylbewerber in der dreijährigen Ausbildung, können sie bisher schon nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten. Diese Drei-Plus-Zwei-Regelung wird nun auf alle Helferberufe ausgedehnt, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt.

Was ist bei den Verwaltungsabläufen geplant?

Um die Fachkräfteeinwanderung zu beschleunigen, sollen die Visa-Erteilungsstellen im Ausland personell deutlich aufgestockt werden. Bisher gibt es in Deutschland zudem 1500 Stellen, darunter 600 Ausländerbehörden, die Aufenthaltstitel erteilen. Jedes Bundesland wird nun aufgefordert, eine zentrale Ausländerbehörde als Anlaufpunkt zu schaffen. Die Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen werden entschlackt und beschleunigt.

Wird an dem Gesetz noch etwas geändert?

Damit ist im parlamentarischen Verfahren zu rechnen. Denn in der Union sind noch immer nicht alle zufrieden. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sagte: „Es gibt Kritik hinsichtlich der Regeln für den Wechsel abgelehnter Asylbewerber in die Arbeitsmarktzuwanderung.“ Deshalb sei es wichtig, dass die Beschäftigungsduldung bis zum 30. Juni 2022 begrenzt sei. Denn die Regelung sende „falsche Signale“.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) kündigte intensive Diskussionen an. Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, dagegen nannte den Entwurf enttäuschend. Die Hürden für die Fachkräfteeinwanderung seien zu hoch, die Beschäftigungsduldung unzureichend. Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, beklagte: „Angesichts der prognostizierten rund 3,9 Millionen Arbeitnehmer, die die deutsche Wirtschaft braucht in den nächsten Jahren zusätzlich, ist das wirklich ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Der sächsische AfD-Abgeordnete Lars Herrmann erklärte: „Ein Gesetz zur nachträglichen Legalisierung bisher illegaler Migration wird die sozialen Konflikte der nächsten Jahre noch verschärfen.“

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