Personalausweis und Reisepass Fotos für Ausweise sollen künftig im Amt entstehen

Berlin · Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss das Foto nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig direkt bei der zuständigen Behörde machen lassen.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi/Karl-Josef Hildenbrand

Das Lichtbild sei „in Gegenwart eines Mitarbeiters“ aufzunehmen und „elektronisch zu erfassen“, heißt es in einem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“. Geplant sind „Selbstbedienungsterminals“ bei den insgesamt 5500 Pass- und Ausweisbehörden in Deutschland.

Anlass für die Neuregelung ist nach Angaben des Ministeriums die Sorge vor Bildmanipulationen durch so genanntes Morphing. Dabei werden mehrere Fotos zum Bild eines einzigen Gesichts verschmolzen. „Ist ein auf dem Pass enthaltenes Lichtbild auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur der Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine dritte Person, deren Gesichtszüge im Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen“, heißt es im Entwurf. Es sei nötig, die Dokumente fälschungssicher zu gestalten, damit deutsche Bürger auch in Zukunft visafrei in die meisten Staaten reisen könnten, argumentiert das Ministerium.

Der Einzelhandel fürchtet indes Umsatzeinbrüche. „Da die Fotohändler mit der Erstellung der Passbilder nicht nur den höchsten Deckungsbeitrag erzielen, sondern dieser Service auch maßgeblich für Kundenfrequenz in den Geschäften sorgt, würde dieser Plan Millionenumsätze im Handel vernichten“, schrieben der Präsident des Handelsverband Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, und der Vorsitzende des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT), Frank Schipper, am Montag in einem Brief an Innenminister Horst Seehofer (CSU). „Angesichts der ohnehin angespannten Lage im stationären Einzelhandel stellt dies eine existenzielle Bedrohung für viele mittelständische Unternehmen dar.“

Betroffene Verbände haben noch bis Ende des Monats Zeit für eine Stellungnahme. Danach berät die Bundesregierung intern bevor sie einen Kabinettsbeschluss fasst. Die Neuerungen sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten - falls Bundestag und Bundesrat innerhalb der kommenden Monate zustimmen also ungefähr im Sommer 2022.

(dpa)
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