Fall Wendt: Ermittler werten Personalakte aus

Düsseldorf · Wer hat über die Fortzahlung der Bezüge an Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt entschieden? Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe den Veranlasser bisher nicht ermittelt, steht in einem Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss des Landtags. Es gebe bislang auch keine belastbaren Erkenntnisse, wer von einer solchen Entscheidung wusste, teilte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in der Vorlage für den am Mittwoch tagenden Ausschuss mit. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Wendt hatte jahrelang in NRW ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht dafür gearbeitet.

 Rainer Wendt.

Rainer Wendt.

Foto: Ingo Wagner/Archiv

Am 22. März hatte in der Sache die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Untreue eingeleitet. In ihrem Auftrag übernahm das Landeskriminalamt die polizeilichen Ermittlungen. Derzeit werde die Personalakte von Wendt ausgewertet. Vernehmungen und die Sicherstellung weiterer Beweismittel würden vorbereitet, teilte Kutschaty dem Ausschuss mit.

Eine fünf Jahre alte E-Mail, in der Wendts ehemaliger Chef bei einer Polizeibehörde über dessen Herausnahme aus der "Zeiterfassung" berichtet, hat für die Ermittler derzeit keine Bedeutung. Darin gehe es nicht um eine für die strafrechtliche Bewertung vorrangige Fortzahlung der Bezüge bei möglicherweise fehlender Rechtsgrundlage.

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