Europawahl 2019 Dos and Don'ts: Verhaltensregeln für den Wahltag

Bonn · Am Sonntag steht die Europawahl 2019 in Deutschland an. Damit am Wahltag nichts schief geht, haben wir ein paar Regeln und Grundsätze zusammengestellt.

Im Prinzip ist wählen nicht schwierig: Man geht in sein Wahllokal, macht sein Kreuz (bei der Europawahl bitte nur eins!) auf dem Stimmzettel und wirft diesen in die Urne. Fertig. Aber was ist, wenn ich jemanden mit in die Wahlkabine nehmen will? Darf ich ein Erinnerungsfoto von meinem Stimmzettel machen? Brauche ich Wahlbenachrichtung oder Personalausweis? Eine kleine Orientierungshilfe.

Don't: Keine Parteiwerbung im Wahllokal machen

Sprechchöre sollten unterdrückt und politische Flyer zu Hause bleiben: Es ist nicht erlaubt, im Wahllokal oder unmittelbar davor Werbung für Parteien zu machen. Im Zweifel kann der Wahlvorsteher vom Hausrecht Gebrauch machen und "Störenfriede" rauswerfen.

Do: Die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitbringen

Wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, darf auch wählen - es ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sich im Wahlraum auszuweisen. Es ist allerdings empfehlenswert, neben der Wahlbenachrichtigung, die man per Post erhalten hat, auch den Personalausweis oder Pass dabei zu haben: Der Wahlvorstand darf verlangen, dass man sich ausweist. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss ohnehin seinen Ausweis vorlegen.

Don't: Nicht zu zweit in die Wahlkabine

Jemanden mit in die Wahlkabine zu nehmen, ist grundsätzlich nicht erlaubt, da es gegen den geheimen Aspekt des Wahlrechts verstößt. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Eltern mit kleinen Kindern dürfen diese mitnehmen, solange diese intellektuell nicht nachvollziehen können, wofür Mama und Papa abgestimmt haben. Grob gesagt bedeutet das: solange sie nicht lesen können.

Wähler, die des Lesens nicht mächtig sind oder die körperlich nicht in der Lage sind, zu wählen, dürfen zusammen mit einer Hilfsperson ihrer Wahl in die Kabine.

Do: Nur in der Wahlkabine wählen

Persönlich mag es einem Wähler vielleicht egal sein, ob jemand anderes beobachtet, wo auf dem Wahlzettel das Kreuzchen gemacht wurde. Trotzdem wäre der Stimmzettel ungültig, wenn außerhalb der Wahlkabine gewählt würde. Wer in der Schlange schon abgestimmt hat, kann einen neuen Wahlzettel verlangen, um ordentlich abstimmen zu können.

Aus Versehen das Kreuz an der falschen Stelle gemacht? Auch dann kann man einen neuen Wahlzettel erhalten.

Don't: Kein Selfie in der Wahlkabine

Es ist zwar wieder einmal Trend, darum aber immer noch nicht erlaubt: das Selfie mit dem ausgefüllten Stimmzettel. Wer sein politisches Interesse auf Social Media nachweisen möchte, sollte das mit dem unausgefüllten Wahlzettel vor dem Wahlgang tun.

Do: Das Eckige muss in das Runde

Auf dem Wahlzettel muss klar erkennbar sein, für welchen Kandidaten oder welche Partei abgestimmt wurde. Es empfiehlt sich also, das Kreuz in den dafür vorgesehenen Kreis zu zeichnen. Der Zettel ist außerdem kein geeigneter Ort für Lob oder Kritik; das würde die Stimme ungültig machen. Verzierungen sind theoretisch erlaubt, aber nicht empfehlenswert.

Übrigens: Womit das Kreuz gemacht werden muss, ist nicht vorgeschrieben. Wählen per Lippenstift oder Kajal ist also theoretisch möglich.

Don't: Kein kreatives Falten

Origami ist zwar schön, aber bitte nicht mit dem Wahlzettel. Es darf für Außenstehende nicht erkennbar sein, wo abgestimmt wurde. Darüber hinaus muss der Zettel durch die schmale Öffnung der Urne passen. Das kappt meist nur mit der vorgegebenen Faltung.

Do: Auf die Zeit achten

Offen sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr. Um Punkt 18 Uhr werden die Türen verschlossen und niemand wird mehr hereingelassen. Wer um kurz vor sechs kommt und es noch ins Lokal schafft, darf trotz geschlossener Türen auch um kurz nach sechs noch seine Stimme abgeben.

Generell empfiehlt sich aber frühzeitig zu kommen, um Schlangen an zu vermeiden. Wer per Briefwahl abstimmt, muss darauf achten, dass der Umschlag spätestens bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingeht.

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