EU-Urteil: NRW hat nicht genug für Terrorabwehr getan
Luxemburg/Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat nach einem EU-Urteil nicht genug für den Schutz von Häfen vor Terroranschlägen getan. Bei insgesamt elf Häfen sei die Einhaltung europäischer Standards zur Gefahrenabwehr nicht gesichert gewesen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Dabei geht es unter anderem um die Festlegung von Hafengrenzen, Risikobewertungen sowie Pläne zur Gefahrenabwehr.
Das Urteil bezieht sich allerdings nicht auf aktuelle Vorkehrungen, sondern auf den Stand vom Frühjahr 2015. Damals hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland auf den Weg gebracht, das am Ende zur Klage vor dem EuGH führte.
In dem Urteil geht es um die Häfen Düsseldorf, Köln-Niehl I, Godorf, Duisburg-Rheinhausen, Neuss, Duisburg Außen /Parallelhafen, Krefeld-Linn, Stromhafen Krefeld, Duisburg Ruhrort-Meiderich, Gelsenkirchen und Mülheim.