Mahnung der EU-Kommission Entspricht der deutsche Führerschein nicht dem EU-Recht?

BRÜSSEL · Der deutsche Führerschein entspricht aus Sicht der EU-Kommission nicht allen europäischen Vorschriften und soll nachgebessert werden. Deutschland erhielt - ebenso wie Italien, Lettland und die Niederlande - am Donnerstag eine Mahnung aus Brüssel.

Es geht um die Darstellung von Informationen zu Einschränkungen der Fahrerlaubnis, zum Beispiel die Auflage, am Steuer eine Brille zu tragen. Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG in der geänderten Fassung legt nach Angaben der EU-Kommission fest, wie solche Zusatzangaben auf der Rückseite des Führerscheinsangezeigt werden müssen. Die „nationalen Maßnahmen“ in den vier gescholtenen Ländern „laufen jedoch einigen dieser Anforderungen zuwider“, teilte die Kommission mit.

Konkret moniert wird am deutschen Führerschein nur ein winziges Detail: Bei den Angaben auf der Rückseite nutzt die Bundesrepublik einige zwei- statt dreistellige Zusatzcodes, wie ein Kommissionssprecher erläuterte. Im Sinne der Einheitlichkeit in der EU müsse das angepasst werden. Deutschland und die drei anderen Länder haben zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.

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