Haftbefehl erlassen Dritter Tatverdächtiger des Chemnitzer Totschlags gesucht

Dresden · Gut eine Woche nach dem Tötungsfall von Chemnitz fahnden die Behörden nach einem dritten Tatverdächtigen. Die Bürger werden zur Vorsicht aufgerufen. Zu den bereits Inhaftierten gibt es überraschende Erkenntnisse.

Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen in Chemnitz sucht die Polizei nach einem dritten Tatverdächtigen. Das Amtsgericht Chemnitz habe Haftbefehl erlassen, sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl im Landtag.

Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak. Das Amtsgericht ordnete eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem 22-Jährigen an. Die Polizei bat um Hinweise zum Aufenthaltsort und rief zur Vorsicht auf, da er bewaffnet sein könnte. Einem Sprecher der Bundesregierung zufolge nahm Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Einladung zu einem Besuch in Chemnitz an. Ein Termin steht noch nicht fest.

Kurz nach der Bluttat am 26. August waren ein 22- und 23-Jähriger in der Nähe des Tatorts festgenommen worden. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Bisher hatten die Behörden die Männer als Iraker und Syrer bezeichnet. Doch dies ist nun nicht mehr mit Sicherheit geklärt.

Denn das Bundesinnenministerium teilte mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 "im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt" worden. Seine Angaben zur Identität beruhten aber auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wolle diese Angaben von Alaa S. nun "im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens" überprüfen.

Der zweite Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Andrea Lindholz, sagte: "Die Chefs der deutschen Sicherheitsbehörden haben in den Jahren der Flüchtlingskrise mehr oder weniger deutlich vor den Risiken gewarnt, die durch nicht überprüfte Identitäten und die Anerkennung von Flüchtlingen im schriftlichen Verfahren entstehen." Das hätten viele damals nicht hören wollen. Den Bamf-Mitarbeitern, die damals unter Hochdruck gearbeitet hätten und gleichzeitig noch viele Strukturveränderung hätten mitmachen müssen, sei grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, erklärte die CSU-Politikerin. Sie habe das Gefühl, dass das Bamf im Gegensatz zu damals "inzwischen gut aufgestellt" sei, auch durch zusätzliche Stellen und die Aufhebung von Job-Befristungen.

Die Situation in Chemnitz bleibt aus Sicht von Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) nach dem Totschlag und den folgenden Demonstrationen, Gegendemonstrationen und dem großen Konzert vom Montagabend angespannt. Die Stadt und ihre Bevölkerung müssten nun zur Ruhe kommen, sagte er. Die bestehende Förderung von Integrationsprojekten reiche nicht aus. "Wir brauchen eine Art Sicherheitspartnerschaft auch für das Land und mit der Zivilgesellschaft." Der Schwerpunkt dabei müsse auf Prävention liegen, wo noch Handlungsbedarf bestehe. "Es gilt, Probleme zu vermeiden, an denen sich Links und Rechts hochschaukeln können."

Die ersten Verfahren wegen des Hitlergrußes bei den Demonstrationen sollen am Amtsgericht Chemnitz im beschleunigten Verfahren abgehandelt werden. Angeklagt sind zwei 32 und 34 Jahre alte Männer aus Chemnitz wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einem der Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, einen Polizisten mehrfach beleidigt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.

Unterdessen bestätigte das Verwaltungsgericht Chemnitz das Demonstrationsverbot der Stadt für das ausländerfeindliche Bündnis Thügida zeitgleich zum "#wirsindmehr"-Konzert. Wie das Gericht mitteilte, lehnte die zuständige Kammer einen Eilantrag gegen die Entscheidung der Stadt ab (Az.: 2 L 517/18). Die Stadt hatte angeführt, dass es wegen Zehntausender erwarteter Konzertbesucher keinen Platz für die Thügida-Demo gegeben hätte.

Zu dem Konzert kamen nach Angaben der Stadt 65.000 Besucher. Nach Angaben von You Tube Deutschland hatten bis Dienstagabend fast eine Million Menschen den Livestream angeklickt.

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