Langer Weg durch die Instanzen Der Fall Sami A. beschäftigt Seehofer und Stamp

Düsseldorf · Der Gerichtsfall Sami A. ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Fall birgt für Bundesinnenminister Horst Seehofer und für NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) nach wie vor einige Brisanz.

Im Fall des abgeschobenen Tunesiers Sami A. gehen die juristischen Auseinandersetzungen in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beschwerde der Bochumer Ausländerbehörde gegen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro zurückgewiesen. Anders als die Behörde hält es das Gericht durchaus für möglich, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen.

„Von tunesischer Seite aus sei eine Rücküberstellung des Sami A. als nicht grundsätzlich ausgeschlossen bezeichnet worden“, teilte das OVG am Dienstagabend mit. Die Stadt Bochum habe keinerlei Bemühungen entfaltet, Sami A. zurückzuholen. Es könne nicht einfach zugrunde gelegt werden, dass eine Rückholung von vornherein aussichtslos sei.

In dem Abschiebeverfahren lief um Mitternacht eine Frist ab: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro gefordert, den als Gefährder eingestuften Mann bis dahin aus Tunesien zurückzuholen. Sami A. ist dort zurzeit auf freiem Fuß, darf aber das Land nicht verlassen, weil gegen ihn ermittelt wird.

Der Tunesier war am 13. Juli aus NRW in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Der Eilbeschluss hatte das NRW-Flüchtlingsministerium erst erreicht, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Die Richter hatten die Aktion als „grob rechtswidrig“ gerügt.

Brisanz für Minister

Der Fall birgt für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unterstellt ist, und für NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) nach wie vor einige Brisanz. Die Abschiebung löste bundesweit eine Debatte über rechtsstaatliche Grundsätze aus. Selbst FDP-Parteifreunde wie Wolfgang Kubicki hatten sich kritisch geäußert.

Stamp selbst hatte sich in einer Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag verteidigt, er habe alles daran gesetzt, dass die Übergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden völlig rechtskonform stattfinden konnte. Und hatte hinzugefügt: „Dafür übernehme ich die volle Verantwortung.“

Die Opposition lässt jedoch nicht locker. Die Rechtsexpertin der SPD-Fraktion im Landtag, Lisa Kapteinat, forderte Stamp jüngst in einem Brief auf, eindeutig zu erklären, ob er von dem schwebenden Eilverfahren des Verwaltungsgerichts wusste. „Minister Stamp hat mitgeteilt, dass das Verfahren grundsätzlich bekannt war“, sagte Kapteinat am Dienstag unserer Redaktion.

Wie aus dem Brief jedoch weiter hervorgeht, war dem Minister nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zeitraum das Verfahren vom Gericht beraten und entschieden werden sollte: „Es lagen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Entscheidung des Gerichts unmittelbar bevorstand.“ Aus Stamps Sicht war er nicht dazu verpflichtet, das Bamf über das schwebende Verfahren in Gelsenkirchen zu informieren: „Wir haben die Bundespolizei eingebunden, zur Einbindung des Bamf waren wir nicht verpflichtet, und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war in der Sache gar nicht unser Gesprächspartner.“

Ob Stamp damit durchkommt, wird sich in den nächsten Wochen erweisen. Wenn das Oberverwaltungsgericht Münster darüber entscheidet, ob die Abschiebung rechtens war.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Mit Ruhe
Kommentar zur Debatte um Hilfen für Landwirte Mit Ruhe
Unzureichend
Kommentar zum Zustand der Pflege in Deutschland Unzureichend