BUND mit Klage gegen Tagebau Hambach: Gericht verhandelt

Köln · Der Bund für Umwelt und Naturschutz geht juristisch gegen den Tagebau Hambach vor. Er will ihn mit seiner Klage stoppen - und damit auch den uralten Hambacher Wald retten.

 Hinter gerodeten Fläche im Hambacher Forst ist der Tagebau zu sehen.

Hinter gerodeten Fläche im Hambacher Forst ist der Tagebau zu sehen.

Foto: Henning Kaiser/Archiv

Im Ringen um die Zukunft der Braunkohleförderung in Nordrhein-Westfalen ist jetzt die Justiz am Zug. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt heute über die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW gegen den 3. Rahmenbetriebsplan des Tagebaus Hambach für die Jahre 2020 bis 2030. Der BUND hält ihn wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig.

Mit der Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wird auch die Aufhebung des von 2015 bis 2017 geltenden Hauptbetriebsplanes beantragt, der die umstrittenen Rodungen alter Bäume für den Tagebau regelt. Er verstoße gegen europäisches Umweltrecht, meint der Verband.

In einem Eilverfahren hatte das Gericht einen Teil des Waldes von 56 Hektar bis zur Verhandlung vor Rodungen geschützt, die Rodung auf weiteren 173 Hektar aber erlaubt. Das Abholzen auf dem größeren Areal sei durch den bestandskräftigen und nicht mehr anfechtbaren 2. Rahmenbetriebsplan gedeckt, hatte das Gericht argumentiert. Der Bund legte dagegen Beschwerde beim OVG Münster ein.

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