Verdacht offenbar erhärtet BGH erlässt Haftbefehl gegen Berliner Terrorverdächtigen

Karlsruhe/Berlin · Anfang November sorgte die Festnahme eines mutmaßlichen IS-Mannes in Berlin für Aufsehen. Ermittler befürchteten einen Anschlag, aber den Haftrichter überzeugte das nicht. Nun scheint der Verdacht erhärtet.

 Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im zweiten Anlauf Haftbefehl gegen einen Berliner Terrorverdächtigen erlassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im zweiten Anlauf Haftbefehl gegen einen Berliner Terrorverdächtigen erlassen.

Foto:  Uli Deck

Der Terrorverdacht gegen einen Anfang November in Berlin festgenommenen mutmaßlichen Islamisten hat sich offensichtlich erhärtet.

Im zweiten Anlauf erließ ein Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) Haftbefehl gegen den Mann, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Ihm wird demnach vorgeworfen, von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) mit einem nicht näher bekannten Vorhaben beauftragt gewesen zu sein.

Bei seiner Festnahme stand er in Verdacht, einen Anschlag in der Hauptstadt zu planen. Dafür sah der BGH-Richter damals allerdings keine ausreichenden Indizien. Laut Mitteilung ist nach wie vor unklar, ob es um einen Anschlag ging. Die weiteren Ermittlungen hätten aber "den Tatverdacht nunmehr weiter verdichtet".

Der Mann, der im Herbst 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, ist nach den neuen Angaben ein 24 Jahre alter Tunesier. Bisher wurde sein Alter mit 27 angegeben. Ihm wird vorgeworfen, einen gefälschten syrischen Pass benutzt zu haben. In Untersuchungshaft saß er deshalb bisher wegen Urkundenfälschung. Nach dem Misserfolg beim BGH hatte das Amtsgericht Karlsruhe diesen Haftbefehl erlassen.

Laut Bundesanwaltschaft stand der Verdächtige in Kontakt zu einem IS-Mann in Syrien, der "für Operationen der Vereinigung im Ausland zuständig ist". Von diesem habe er "die Erlaubnis oder Unterstützung für die Durchführung seines Vorhabens" erbeten.

Sein Anwalt Jonathan Burmeister sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Ich halte die Beweislage für mehr als dünn." Sein Mandant bleibe bis auf Weiteres im Berliner Haftkrankenhaus. Dorthin war er wenige Tage nach seiner Festnahme wegen Suizidgefahr gebracht worden.

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