Steuerstrafprozess Bewährungsstrafe für Mauss wegen Steuerhinterziehung

Bochum · Der Steuerprozess gegen den legendären Ex-Agenten Werner Mauss ist mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Doch anders als von der Anklage gefordert bleiben Mauss viele Jahre Gefängnis erspart.

 Ex-Geheimagent Werner Mauss im Gerichtssaal.

Ex-Geheimagent Werner Mauss im Gerichtssaal.

Foto: Marcel Kusch

Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige mit Wohnsitz im Hunsrück nicht ins Gefängnis. Die Richter am Bochumer Landgericht waren am Donnerstag überzeugt, dass Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.

Mauss hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten, seine Verteidiger forderten einen Freispruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen "nicht zugänglich" gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.

Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien. Es handele sich vielmehr um einen Fonds ausländischer Geldgeber, der dazu gedient habe, seine geheimen Agententätigkeiten zu finanzieren.

Nach eigenen Angaben war Mauss jahrzehntelang in geheimer Mission für die Bundesregierung unterwegs - unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte.

Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer "beeindruckenden Lebensleistung" von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. Neben der Bewährungsstrafe wurde außerdem die Zahlung von 200 000 Euro an karitative Organisationen angeordnet.

Mauss gilt als Schlüsselfigur einer Spendenaffäre der rheinland-pfälzischen CDU. Dabei geht es um insgesamt 135 282 Euro, die von 1999 bis 2015 an den Kreisverband Cochem-Zell und den CDU-Landesverband gingen. Die Bundestagsverwaltung hat die Annahme der Spenden in einer vorläufigen Bewertung als illegal eingestuft, weil der wahre Spender nicht erkennbar war. Das Parteiengesetz untersagt anonyme Spenden von mehr als 500 Euro.

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